Pressemitteilung 31.08.2020

Umsiedlung von Mühlrose ist rechtskräftig

Rückbauarbeiten beginnen auf LEAG-Grundstücken

Auf Grundlage der LEAG Unternehmensplanung, bei der die Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose weiterhin Bestand hat, setzt LEAG die im Umsiedlungsvertrag vereinbarten Maßnahmen uneingeschränkt und zügig um. So beginnen ab dem 31. August 2020 im Auftrag von LEAG Rückbauarbeiten auf im Eigentum der LEAG befindlichen Grundstücken. Alle notwendigen Genehmigungen dafür liegen der LEAG vor.

Für die Umsiedlung von Mühlrose liegt seit März 2019 ein unterschriebener und damit rechtskräftiger Umsiedlungsvertrag vor. Die Umsiedlung von Mühlrose ist Bestandteil des im Jahr 2014 genehmigten Braunkohlenplans für den Tagebau Nochten. Behauptungen, Mühlrose dürfe nicht umgesiedelt werden, weist der für die Umsiedlung verantwortliche Leiter für Planung und Asset Management Thomas Penk entschieden zurück. „Mit diesen Aussagen wird der Umsiedlungsvertrag politisch in Frage gestellt und damit die Zukunft der Mühlroser Einwohner. Dies führt zu einer unverantwortlichen Verunsicherung für die Menschen in Mühlrose.“

Spekulationen, wonach ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenes Gutachten die vertraglich vereinbarte Umsiedlung von Mühlrose in Frage stelle, da die Kohle im Teilfeld Mühlrose des Tagebaus Nochten nicht mehr benötigt werde, weist LEAG als falsch zurück. „Das Gutachten setzt sich mit der Frage auseinander, welche Braunkohlefördermengen der langfristigen Unternehmensplanung der LEAG vor den Beschlüssen zum Kohleausstieg zugrunde lagen und wie sich diese Mengen durch den Ausstieg voraussichtlich verändern werden“, so Thomas Penk.

Das Gutachten habe dabei die unternehmerischen Planungen der LEAG bestätigt, ebenso wie die im Revierkonzept 2017 vorgesehenen Abbaumengen in den Tagebauen. „Das Gutachten trifft keinerlei Aussagen über die erforderlichen Anpassungen der Tagebauplanung. Hierfür spielen vielfältige Faktoren wie Versorgungswege, Förderbedingungen und Kohlequalitäten eine Rolle, die über eine rein mengenmäßige Betrachtung weit hinausgehen,“ so Thomas Penk weiter. Hierzu werde die LEAG ein neues Revierkonzept vorlegen. Dies setze allerdings die Schaffung und Bestätigung der rechtlichen Rahmenbedingungen voraus – das Kohleausstiegsgesetz und den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Betreibern der Braunkohlekraftwerke sowie deren beihilferechtliche Bestätigung durch die EU.

„Die Kohle aus dem Teilfeld Mühlrose ist und bleibt für die Versorgung der Kraftwerke unverzichtbar“, bestätigt Thomas Penk. Dazu hatte sich die LEAG bereits im Januar 2020 nach der Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg bekannt.

 

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Kathi Gerstner

Pressesprecherin Büro Lausitz

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