Deutschland strebt Klimaneutralität an
Das Energieversorgungssystem in Deutschland durchläuft einen grundlegenden Wandel. Erneuerbare Energien werden zur Grundlage unserer Stromversorgung. Dabei ist grüner Strom auch in anderen Wirtschafts- und Lebensbereichen gefragter Treibstoff für den Wandel – sei es in E-Autos, Wärmepumpen und zur Herstellung von Wasserstoff. Durch die so genannte „Sektorenkopplung“ der Stromwirtschaft mit den Bereichen Wärme, Verkehr und Industrie steigt auch hier der Strombedarf.
Durch innovative Technologiekombinationen wollen wir erreichen, dass uns grüner Strom unabhängig von Tageszeit und Wetter in ausreichendem Maß zur Verfügung steht. Wichtig ist uns, mit dem Ausbau regenerativer Stromerzeugung auch regionale Wertschöpfungsketten zu ermöglichen und mitzugestalten.
Mehr zu unserem Engagement für Wasserstoff-Mobilität in Cottbus erfahren.
- Floating-PV Cottbuser Ostsee
- Windpark Forst-Briesnig II
- Energiepark Bohrau
- PV-Park Deponie Jänschwalde I
- Solarpark Kraftwerk Boxberg
- weitere Projekte
Schwimmende PV-Anlagen
Die Errichtung einer Floating PV-Anlage auf dem künftigen Cottbuser Ostsee ist eines unserer Leuchtturmprojekte. Die Projektierung übernimmt EP New Energies. Mit etwa 21 MW wäre die Anlage das bislang größte in Deutschland realisierte Floating PV-Projekt. Die Solarmodule bilden einen bis zu 16 Hektar großen schwimmenden PV-Park. Der künftige Cottbuser Ostsee hat eine Gesamtfläche von 1.900 Hektar. Die Flächeninanspruchnahme beträgt somit weniger als ein Prozent der Seefläche.
Größe der Anlage
bis zu 16 Hektar
Nennleistung
ca. 21 MWp geplant
Jahreserzeugung
ca. 20.000 MWh geplant
(entspricht Jahresstromverbrauch
von 5.700 Haushalten)
Planungstand am Cottbuser Ostsee
Die Dimension des Sees ermöglicht es, die Vorhabenfläche unter Einhaltung eines größtmöglichen Abstands zu allen touristisch genutzten Seeufern zu beplanen, außerhalb von Schifffahrtsrouten, von allen Seiten umfahrbar und ohne Einschränkungen für mögliche Wassersportarten und -wettbewerbe auf dem See. Aufgrund der flachen Ausführung wird die PV-Anlage von den touristisch genutzten Ufern aus kaum wahrnehmbar sein.
Der erzeugte Strom soll auf dem kürzesten Weg zum östlichen Seeufer und anschließend zum Umspannwerk Cottbus-Nord transportiert werden. Als innovatives Grünstrom-Projekt passt die schwimmende PV-Anlage im Verbund mit weiteren Erneuerbaren Anlagen gut zur Vision der Stadt, am Cottbuser Ostsee ein ganzheitliches Mobilitäts- und Energieversorgungskonzept für ein CO2-neutrales Hafenquartier zu realisieren. Zugleich kann sie ein Baustein für CO2-neutrale Mobilität in Cottbus und der Lausitz werden.
Für die Errichtung der Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Stadt Cottbus erforderlich. Das Verfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden geführt und hat mit dem Aufstellungsbeschluss vom Juni 2021 begonnen. Der Satzungsbeschluss könnte im Herbst 2022 ergehen.
Aufgrund des Flutungsfortschritts ist die LEAG parallel dazu in Vorleistung gegangen und hat mit der bergbaulichen Vorbereitung des Baugrunds begonnen. Zwischen November 2021 und Juni 2022 wurde der noch trockene Seeboden im Vorhabengebiet mittels Rütteldruckverfahren bis in 30 Meter Tiefe verdichtet und vergütet. Zusätzlich dazu wurde ein Sicherungsstützkörper geschaffen und der Zufahrtsweg für die spätere Anlieferung der Schwimmkörper und Solarmodule vorbereitet.
Visualisierung der Anlage
Bei der Positionierung und der baulichen Ausführung der schwimmenden PV-Anlage wird viel Wert darauf gelegt, dass die Wahrnehmbarkeit von den touristisch genutzten Ufern aus so gering wie möglich ist.
Windpark Forst-Briesnig II
Der Windpark Forst-Briesnig II ist auf einer 320 Hektar großen Rekultivierungsfläche des Tagebaus Jänschwalde geplant. Hier sind 17 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von 102 MW auf künftigen Landwirtschaftsflächen vorgesehen. Im Juli 2021 startete das Genehmigungsverfahren.
Das Planungsgebiet
Vorhabenfläche:
- Landkreis Spree-Neiße; Stadt Forst (Gemarkung Briesnig) und Amt Peitz (Gemarkungen Horno und Heinersbrück)
- im ehemaligen sachlichen Teil-Regionalplan (TRP) Windenergienutzung der Region Lausitz-Spreewald vom 16.06.2016 als Windeignungsgebiet ausgewiesen; Teil-Regionalplan derzeit in Neu-Aufstellung (Vorgaben für Vorhabenfläche weiterhin erfüllt)
Derzeitige Nutzung:
- Kippenflächen des Tagesbaus Jänschwalde in Wiedernutzbarmachung mit dem Ziel landwirtschaftlicher Nutzflächen
- fünf Bestandsanlagen des Windparks Forst-Briesnig I: Senvion, 3.2M122 NES; Nabenhöhe, 139 m; Gesamthöhe 200 m, Inbetriebnahme: Dezember 2018, Eigentümer: LHI-Gruppe, ehemals ABO Wind
Visualisierungen des geplanten Windparks Forst-Briesnig II
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Forst-Briesnig II werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild projektspezifisch analysiert und bewertet. Dabei helfen Visualisierungen, die das geplante Vorhaben schon heute sichtbar machen.
Das Landschaftsbild ist seit jeher von Menschen gemachten Veränderungen unterworfen. Das Ausmaß der Beeinträchtigung ist dabei auch mit der subjektiven Empfindung jedes Einzelnen verbunden. Dabei gilt die grundsätzliche Frage, was als schön oder als hässlich empfunden wird, als schwer zu beantworten. Je größer die Anlagen, umso mehr treten diese in das Blickfeld. Daher ist eine sensible Standortwahl für Windenergieanlagen wichtig. Eine willkürliche Planung ist hierbei ausgeschlossen, da bereits auf regionaler Ebene über die jeweiligen Eignungsgebiete entschieden wird. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Veränderung des Landschaftsbildes dann projektspezifisch analysiert und bewertet, wobei auch die Erholungseignung des betroffenen Raums einbezogen wird. Bei Bedarf werden Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs geplant.
Visualisierung der Anlage
Genehmigungsverfahren
- nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Beteiligung der Öffentlichkeit und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Untersuchung aller relevanten Einflussfaktoren auf die Umwelt und die umliegenden Gemeinden (u. a. Schall, Schattenwurf, Brandschutz, Standsicherheit, Artenschutz)
- Expertise externer Sachverständiger und Gutachter
- Einreichung des Genehmigungsantrags: Juli 2021 beim brandenburgischen Landesamt für Umwelt
Mehrwert für Gemeinden
- Brandenburger Windkraft-Euro (10.000 Euro jährlich und flächenanteilig an die angrenzenden Kommunen in einem Umkreis von 3.000 Metern)
- bundesweit Möglichkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (2021)
Mehr Informationen zum Windpark Forst-Briesnig II
Ausweisung von Windeignungsgebieten in der Regionalplanung
In Brandenburg sind die Regionalen Planungsgemeinschaften für die Steuerung des Windenergieausbaus zuständig. Diese legen in Sachlichen Teil-Regionalplänen oder Integrierten Regionalplänen Gebiete für die Windenergienutzung in Form von Eignungsgebieten fest. In Brandenburg gibt es fünf dieser Planungsgemeinschaften, wobei in Südbrandenburg die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald für die Ausarbeitung der Regionalpläne verantwortlich ist.
Vorschriften, Untersuchungen und Maßnahmen
Windenergie zählt zu den weithin sichtbaren Technologien im Landschaftsbild. Verständlicherweise fragen sich Anwohner deshalb, ob Windräder in der Nähe von Wohngebieten ihre Lebensqualität beeinträchtigen.
Den Anwohnerinnen und Anwohnern kommt bei der Untersuchung der Umweltverträglichkeit eines Windparks besondere Bedeutung zu. Die relevanten Immissionen sind dabei Lichtquellen, Schattenwurf und Geräusche (Schall). Durch externe Gutachter wird für den Windpark Forst-Briesnig II geprüft, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Grenzwerte eingehalten werden. Dazu legt die Genehmigungsbehörde – das Landesamt für Umwelt Brandenburg – sog. „Immissionsorte“ fest, die Grundlage repräsentativer Messungen und Prognosen sind. Ist eine Überschreitung geltender Richt- bzw. Grenzwerte nicht auszuschließen, werden entsprechende technische Minderungsmaßnahmen eingeplant, die später auch Bestandteil der Genehmigung werden. Der genehmigungskonforme Betrieb der Windenergieanlagen wird durch das Landesamt für Umwelt überprüft.
Geräusche und Schall:
- Vorschrift: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und WKA-Geräuschimmissionserlass
- Vorgehensweise: Identifizierung maßgeblicher Immissionsorte mit höchstem Schutzbedarf; in Briesnig und Bohrau gelten je nach Gebietskategorie Immissionsrichtwerte zwischen 40 und 45 dB nachts und 55 bis 60 dB am Tag; die Beurteilung der Auswirkung erfolgt auf Basis der Gesamtbelastung (Vor- und Zusatzbelastung)
- mögliche Minderungsmaßnahmen: aerodynamisch optimierte und verstellbare Rotorblätter; Fahrweise pegelbestimmender Anlagen in schallreduziertem Betrieb; integriertes Computersystem drosselt die Anlage, wenn der Grenzwert erreicht wird
Verminderte Drehzahlen, nicht reflektierende Lacke und sensorgestütztes Abschalten, sobald Richt- bzw. Grenzwerte für Immissionen erreicht werden – damit die Nachbarschaft von Windenergie und Wohnbebauung gelingt, werden Anlagen auf dem Stand der Technik eingesetzt.
Auch für den Schattenwurf der Rotorblätter von Windenergieanlagen (WEA) gibt es definierte Immissionsschutzregelungen. Demnach muss eine Windkraftanlage vorübergehend abgeschaltet werden, wenn ihr Schatten länger als 30 Minuten am Tag und 30 Stunden pro Jahr auf ein Wohnhaus fällt. Ist absehbar, dass der Summenwert für Schattenwurf überschritten wird, erhalten die Anlagen Schattenwurfmodule zur automatischen Abschaltung. Der Jahreswert für die tatsächliche Schattendauer wird dann noch einmal auf acht Stunden begrenzt.
Schattenwurf
- Vorschrift: WEA-Schattenwurfleitlinie
- Vorgehensweise: Identifizierung maßgeblicher Immissionsorte mit höchstem Schutzbedarf; unabhängig der Gebietseinstufung gelten maximal 30 Minuten Schattenwurf am Tag und maximal 30 Stunden im Jahr bzw. bei Installation eines Schattenwurfmoduls nur noch 8 Stunden pro Jahr; die Beurteilung der Auswirkung erfolgt auf Basis der Gesamtbelastung (Vor- und Zusatzbelastung)
- mögliche Minderungsmaßnahmen: Installation eines Schattenwurfmoduls, welches mit Lichtsensoren arbeitet, die tatsächlichen Wetterverhältnisse berücksichtigt und die Anlage abschaltet, wenn der Summenwert für Schattenwurf erreicht wird.
Beleuchtung
Befeuerung zur Sicherung des Flugverkehrs
- Vorschrift: bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Maßnahme: Befeuerung wird nur aktiviert, wenn es entsprechende Bewegungen im Luftraum tatsächlich erforderlich machen; kein durchgängiges „Blinken“
Für die Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen nehmen der Schutz von Fledermäusen und der sog. „Avifauna“ als Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten einen hohen Stellenwert ein. Dafür sorgen naturschutzfachliche Untersuchungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für einen Windpark. Zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens für den Windpark Forst-Briesnig II wurden umfangreiche Kartierungen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen durchgeführt. Maßgeblich sind hier u. a. das Bundesnaturschutzgesetz und der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten und bei der Genehmigung von Windenergieanlagen.
Neben den Brutvögeln auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen, auf denen die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, spielen auch die Horst-Standorte und Hauptflugrouten von störungssensiblen Großvogelarten im Umkreis der Anlagen eine große Rolle. Weiterhin fließen auch Schlafgewässer und Nahrungsflächen der Zug- und Rastvögel im Umkreis in die Betrachtungen ein. Ebenso werden die im Planungsgebiet vorkommenden Fledermäuse, das Lebensraumpotential sowie deren Aktivitätsbereiche erfasst.
Hauptaugenmerk der naturschutzfachlichen Untersuchungen ist es, Aussagen zu möglichen Gefährdungen der Vögel und Fledermäuse durch den Windpark ableiten zu können. Erscheinen erhebliche Auswirkungen wahrscheinlich, werden entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in den Genehmigungsantrag integriert. Dazu kann das vorübergehende Abschalten der Windenergieanlagen in Zeiträumen gehören, in denen beispielsweise Fledermäuse besonders aktiv sind.
Höher ist besser
Die Praxis und der wachsende Erfahrungsschatz der Windenergiebranche zeigen, dass sich bei hohen Anlagen das Risiko von Zusammenstößen insgesamt reduziert. Anlagen wie die in Forst-Briesnig II vorgesehenen ragen weiter aus den Aktivitätszonen der Avifauna und der Fledermäuse heraus. So liegt ihr Rotorüberstrich über der regulären Flughöhe vieler Tiere.
Photovoltaik-Freiflächenanlage "Energiepark Bohrau"
Der Energiepark Bohrau ist als PV-Freiflächenanlage auf einer rund 400 Hektar großen, landwirtschaftlichen Rekultivierungsfläche des Tagebaus Jänschwalde geplant. Er soll über eine Gesamtleistung von rund 400 MW verfügen. Am 18. Juni 2021 wurde des Projekt in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) vorgestellt.
Vorhabenfläche
rund 400 ha
Leistung
ca. 400 MW
Inbetriebnahme
ab 2024 geplant
Planungsgebiet
Vorhabenfläche:
- Landkreis Spree-Neiße
- Stadt Forst (Gemarkungen Bohrau, Weißagk)
Derzeitige Nutzung:
- rekultivierte Bergbaufolgeflächen des Tagebaus Jänschwalde in landwirtschaftlicher Nutzung
Genehmigungsverfahren
- Nach Baugesetzbuch (BauGB) ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser enthält Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzung (Teil B) und wird durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) erlassen.
- Parallel ist die Änderung des Flächennutzungsplans in dem entsprechenden Bereich notwendig.
- Für die Errichtung der PV-Freiflächenanlage bedarf es einer Baugenehmigung nach Brandenburgischer Bauordnung (BbgBO).
Mehrwert für die Gemeinde
- zusätzliche Einnahmemöglichkeiten durch EE-Anlagen für den kommunalen Haushalt
- Erneuerbare als Baustein für die regionale Strukturentwicklung: Versorgungsmöglichkeiten für Unternehmen mit grünem Strom und Wasserstoff vor Ort, neue regionale Wertschöpfungsketten
Zusammenarbeit mit Landwirten
- Vereinbarungen über die Nutzung von Teilflächen für die PV-Freiflächenanlage
- Auftragsvergaben im Zusammenhang mit Bewirtschaftung und Pflege der Flächen
- Aufwertung der Fläche mit Arten- und Naturschutzmaßnahmen (u.a. Blühstreifen, Erhalt und Ergänzung von Gehölzstrukturen, Wildtierkorridor, Streuobstwiese)
Solarpark "Deponie Jänschwalde I"
Der Solarpark „Deponie Jänschwalde I“ ist als Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer rund 40 Hektar großen Böschungsfläche des stillgelegten Deponieabschnitts A der Aschedeponie Jänschwalde I geplant. Er soll über eine Gesamtleistung von ca. 31 MW verfügen. Eine Inbetriebnahme der Freiflächenanlage ist 2023/24 vorgesehen.
Planungsgebiet
Vorhabenfläche:
- Landkreis Spree-Neiße
- Stadt Forst (Gemarkung Weißagk)
- Gemeinde Wiesengrund (Gemarkung Gosda)
Derzeitige Nutzung:
- in der Stilllegungsphase befindlicher Deponieabschnitt A der Aschedeponie Jänschwalde I
- Sukzessionsfläche mit dem Rekultivierungsziel Wald
Genehmigungsverfahren
- Änderung der abfallrechtlichen Plangenehmigung der Deponie Jänschwalde I mit Konzentration bezüglich Waldumwandlungsverfahren, Naturschutz, Baugenehmigung
- Zwischennutzung der Deponie durch die PV-Anlage mit Rückbau 2049, um den Sukzessionsprozess bis 2080 abzuschließen
- Stadt Forst (Lausitz) und Gemeinde Wiesengrund werden als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt
Nennleistung
ca. 31 MW
Jahreserzeugung
rund 30.000 MWh
Inbetriebnahme
2023/24 geplant
Gründung auf Deponieböschungen
Für die Gründung von Aufständerungen der Modultische kommen verschiedene Techniken in Betracht, die in Abhängigkeit von den deponietechnischen Anforderungen zu beurteilen sind, insbesondere dem Funktionserhalt der Oberflächenabdichtung.
Daher erfolgt die Gründung über ein speziell konzipiertes Montagesystem auf einem so genannten Anker. Dieses „Treesystem-Fundament“ nutzt ein Doppelpfosten-Fundament sowie schräge Einsätze.
Beton und Rammmaschinen kommen nicht zum Einsatz.
Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Kraftwerk Boxberg“
Der Solarpark Kraftwerk Boxberg ist auf einer rund 33 Hektar großen landwirtschaftlichen Rekultivierungsfläche des Tagebaus Nochten geplant. Er soll über eine Gesamtleistung von ca. 24 MW verfügen.
Planungsgebiet
Vorhabenfläche:
- Landkreis Görlitz, Gemeinde Boxberg / O.L.
derzeitige Nutzung:
- rekultivierte Bergbaufolgeflächen des Tagebaus Nochten in landwirtschaftlicher Nutzung
- Vorhabenfläche rund 33 Hektar groß; naturnahe Ausgestaltung des PV-Parks u.a. mit Sichtschutzpflanzungen, Blühstreifen und Erhalt vorhandener Biotopstrukturen wie Streuobstwiesen vorgesehen
- Zusammenarbeit mit Landwirten bei der Flächennutzung, extensiver Bewirtschaftung und Pflege
Vorhabenfläche
ca. 33 ha
Leistung
ca. 24 MW
Inbetriebnahme
2023/24 geplant
Genehmigungsverfahren
- Nach Baugesetzbuch (BauGB) ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser enthält Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzung (Teil B) und wird durch Beschlussfassung durch die Gemeinderatssitzung der Gemeinde Boxberg / O.L. erlassen.
- Die konkrete Beplanung der Fläche einschließlich der Lage der Module wird im Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Bestandteil des Bebauungsplans ist auch ein Umweltbericht, in dem die Auswirkungen auf Mensch und Natur untersucht werden (u. a. Immission, Erholungsfunktion der Landschaft).
- Parallel ist die Änderung des Flächennutzungsplans in dem entsprechenden Bereich notwendig.
- Für die Errichtung der PV-Freiflächenanlage bedarf es einer Baugenehmigung nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO).
Solarpark IAA Böhlen
- Nennleistung: ca. 17 MW
- Jahreserzeugung: ca. 17.600 MWh
- Vorhabenfläche: Landkreis Leipziger Land, Stadt Böhlen
- B-Plangebiet: ca. 31 Hektar rekultivierte Teilfläche der früheren Industriellen Absetzanlage (IAA) Ostausfahrt Böhlen; derzeit größtenteils Offenland- und Sukzessionsflächen sowie Waldaufwuchs
- Inbetriebnahme: 2023 geplant
Solarpark Hirschfelde
- Freiflächen-Solaranlage
- Nennleistung: ca. 20 MW geplant
- Vorhabenfläche: Landkreis Görlitz, Stadt Zittau, Ortsteil Hirschfelde
- ca. 20 Hektar; ehemaliger Kraftwerksstandort; Industrie- und Gewerbefläche, keine Bewirtschaftung
- Inbetriebnahme: 2024 geplant
Solarpark Dissen-Striesow
- Freiflächen-Solaranlage
- Nennleistung: ca. 200 MW geplant
- Jahreserzeugung: ca. 220.000 MWh
- rund 200 Hektar große Fläche in landwirtschaftlicher Nutzung
- Zusammenarbeit mit dem Landwirt bei Flächennutzung, extensiver Bewirtschaftung & Pflege
- Aufwertung der Fläche mit Arten- und Naturschutzmaßnahmen (u.a. Blühstreifen, Sichtschutzpflanzungen, Freibereiche für Offenland- und Halboffenlandarten, Wildtierkorridor, Streuobstwiese)
- Inbetriebnahme: 2025 geplant
Solarpark Hühnerwasser und Wolkenberg
- Freiflächen-Solaranlage
- Nennleistung: ca. 300 MWpeak geplant
- Jahreserzeugung: ca. 300.000 MWh
- Vorhabenfläche: Landkreis Spree-Neiße; Stadt Spremberg
- rund 350 Hektar landwirtschaftliche Fläche im Rekultivierungsgebiet des Tagebaus Welzow-Süd, bestehend aus vier Teilbereichen
- ökologische Aufwertung der Fläche zugunsten der regionalen Biodiversität in Kombination mit Maßnahmen für Erhalt und Weiterentwicklung bestehender Biotope und Anpflanzungen (u.a. Blühstreifen, Freibereiche für Offenland- und Halboffenlandarten, Wildtierkorridore)
- Inbetriebnahme: 2026 geplant
Windpark Cottbus-Ost
- Windpark mit vier Windenergieanlagen im nord-östlichen Randbereich des künftigen Cottbuser Ostsees
- Nennleistung: 24 MW geplant, je Anlage 6 MW
- Jahreserzeugung: ca. 60.000 MWh
- Beitrag zum Energiekonzept der CO2-neutralen Modellregion Cottbuser Ostsee (beinhaltet auch die geplante Floating PV-Anlage der LEAG und die Nutzung von Seethermie)
- aufgeforstete Rekultivierungsfläche in bergbaulicher Verantwortung der LEAG
- Gesamthöhe der Anlagen: je 249 Meter
- Inbetriebnahme: 2025 geplant
Energiepark Drebkau
- Freiflächen-Solaranlagen
- Nennleistung: ca. 103 MW aufgeteilt auf zwei PV-Teilflächen geplant
- Vorhabenfläche: Gemarkung Jehserig der Stadt
- rund 120 Hektar Bergbaufolgeflächen des Tagebaus Welzow-Süd in der landwirtschaftlichen Rekultivierung, bewirtschaftet durch Rösch Terra GmbH und Agrargenossenschaft Drebkau eG
- Baustart 2024 geplant
PV-Park Zschornewitz
In Zschornewitz stand einst eines der ältesten Kraftwerke Deutschlands. Es ging 1915 in Betrieb und wurde 1992 stillgelegt. Jetzt wird am Standort auf 5 ha erneut Strom produziert – diesmal CO2-frei. Der PV-Park hat Erzeugungskapazität von 4,5 MW. Somit kann er rein rechnerisch rund 1.150 Vier-Personen-Haushalte mit grünem Strom versorgen. Projektiert hat das Projekt EP New Energies. Die Genehmigung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der LEAG. Mit Inbetriebnahme im Juni 2021 übernehmen die Betriebsführung und auch die Vermarktung die LEAG energy cubes.