Information zur Ausschreibung
Mit einem Klick auf die einzelnen Baugebiete sehen Sie alle in diesem Gebiet angebotenen Grundstücke. Gern können Sie uns mitteilen, für welches Sie sich besonders interessieren. Die Ausschreibung der Baugrundstücke erfolgt nach und nach. Sobald Ihr Wunschgrundstück ausgeschrieben wird, informieren wir Sie. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls gern zur Verfügung. Bitte lesen Sie die Ausschreibungsbedingungen weiter unten.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Bauparzellen und deren Größe als PDF zum Download.
Ausschreibungsbedingungen
für die Verwertung von Grundstücken der Lausitz Energie Bergbau AG über die LandWerte Immobilien & Entwicklung GmbH & Co. KG.
1. Haftungsausschluss
Dieses Angebot der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) ist unverbindlich. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
2. Besuchsberechtigungen
Die Besichtigung der Grundstücke kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten des Ausschreibungsobjektes nicht gestattet ist.
3. Abgabe des Gebotes
Das Gebot muss spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Schlusstermin schriftlich bei der
Lausitz Energie Bergbau AG
Recht/Versicherungen
Leagplatz 1
03050 Cottbus
oder per E-Mail unter der Adresse immobilien-ausschreibungen(at)leag(dot)de
eingegangen sein. Das Gebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Gebot für Bauparzelle …“ zu versenden. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Abgabe des Gebotes nur am Empfang in der Hauptverwaltung der LEAG und zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten möglich ist.
Nicht rechtzeitig zum Schlusstermin eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote protokolliert und den Bietern der Eingang ihres Gebotes auf dem Postweg bestätigt.
Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie ein auf eine feste Summe in EURO lautendes Preisgebot enthalten. Teilgebote bleiben unberücksichtigt, sofern sie nicht ausdrücklich zugelassen sind. Diese Angaben sind im beigefügten Formblatt „Kaufpreisgebot“ darzulegen.
4. Verfahrensweise nach Gebotseröffnung
Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die LandWerte Immobilien & Entwicklung GmbH & Co. KG abgeleitet werden.
Die LandWerte Immobilien & Entwicklung GmbH & Co. KG behält sich vor, im Rahmen eines Nachgebots-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot zu korrigieren, insbesondere wenn mehrere Bieter im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben haben.
Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht. Informationen über den Datenschutz können der Anlage entnommen werden.
5. Zuschlagserteilung
Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. LandWerte Immobilien & Entwicklung GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Es fällt keine Maklerprovision an.