Baugrundstücke

Baugebiet Trebendorf

Baugrundstücke in Trebendorf

Die LandWerte Immobilien & Entwicklung ist von der Lausitz Energie Bergbau AG mit dem Verkauf von Baugrundstücken in der Gemeinde Trebendorf beauftragt. Im Landkreis Görlitz bieten sich hier die Möglichkeiten zur Verwirklichung Ihres Traums vom Eigenheim auf großzügigen, erschlossenen Baugrundstücken, die den Blick in die Weite freigeben. Als Teil des nationalen Geoparks Muskauer Faltenbogen finden Sie in Trebendorf Ruhe und Entspannung bei verkehrsgünstiger Anbindung.

Das Baugebiet liegt umgeben von Wäldern und Landwirtschaftsflächen am Halbendorfer See. Der See bietet viele Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Von Wakeboarden über Klettern auf dem Aquapark bis zum Sonnenbaden am FKK-Strand ist für Jeden etwas dabei. Auch der nahegelegene Tagebau Nochten verändert die Landschaft und schafft neue Erholungsräume für Mensch und Natur.

Im Rahmen der Teilortumsiedlung des Trebendorfer Ortsteils „Hinterberg“ wurden nicht nur neue Baugebiete geschaffen, sondern auch umfangreiche Schritte zur Dorfentwicklung umgesetzt. Im Dorfkern erwarten Sie der moderne Sportkomplex „Grüne Mitte“, ein Gemeindezentrum, die freiwillige Feuerwehr sowie die Kindertagesstätte „Lutki“. Im Nachbarort Schleife wurde im Februar 2020 die neu errichtete Grund- und Oberschule „Deutsch-Sorbischer Schulkomplex Schleife“ eröffnet.

Ort
02959 Trebendorf
Bundesland / Kreis
Sachsen / Görlitz

Information zur Ausschreibung

Mit einem Klick auf die einzelnen Baugebiete sehen Sie alle in diesem Gebiet angebotenen Grundstücke. Gern können Sie uns mitteilen, für welches Sie sich besonders interessieren. Die Ausschreibung der Baugrundstücke erfolgt nach und nach. Sobald Ihr Wunschgrundstück ausgeschrieben wird, informieren wir Sie. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls gern zur Verfügung. Bitte lesen Sie die Ausschreibungsbedingungen weiter unten.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Bauparzellen und deren Größe als PDF zum Download.

Bauparzellen


Ausschreibungsbedingungen

für die Verwertung von Grundstücken der Lausitz Energie Bergbau AG über die LandWerte Immobilien & Entwicklung GmbH & Co. KG. 

1. Haftungsausschluss

Dieses Angebot der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) ist unverbindlich. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

2. Besuchsberechtigungen

Die Besichtigung der Grundstücke kann von öffentlichen Straßen und Wegen aus erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten des Ausschreibungsobjektes nicht gestattet ist.

3. Abgabe des Gebotes

Das Gebot muss spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen genannten Schlusstermin schriftlich bei der

Lausitz Energie Bergbau AG
Recht/Versicherungen
Leagplatz 1
03050 Cottbus

oder per E-Mail unter der Adresse immobilien-ausschreibungen(at)leag(dot)de

eingegangen sein. Das Gebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Gebot für Bauparzelle …“ zu versenden. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Abgabe des Gebotes nur am Empfang in der Hauptverwaltung der LEAG und zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten möglich ist.

Nicht rechtzeitig zum Schlusstermin eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf des Schlusstermins werden die fristgerecht eingegangenen Gebote protokolliert und den Bietern der Eingang ihres Gebotes auf dem Postweg bestätigt.

Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie ein auf eine feste Summe in EURO lautendes Preisgebot enthalten. Teilgebote bleiben unberücksichtigt, sofern sie nicht ausdrücklich zugelassen sind. Diese Angaben sind im beigefügten Formblatt „Kaufpreisgebot“ darzulegen.

4. Verfahrensweise nach Gebotseröffnung

Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt werden, erhalten baldmöglichst nach Gebotsöffnung dazu eine Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die LandWerte Immobilien & Entwicklung GmbH & Co. KG abgeleitet werden.

Die LandWerte Immobilien & Entwicklung GmbH & Co. KG behält sich vor, im Rahmen eines Nachgebots-Verfahrens Bietern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Angebot zu korrigieren, insbesondere wenn mehrere Bieter im Wesentlichen gleichwertige Angebote abgegeben haben.

Ein Anspruch auf die Durchführung eines solchen Verfahrens besteht nicht. Informationen über den Datenschutz können der Anlage entnommen werden.

5. Zuschlagserteilung

Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. LandWerte Immobilien & Entwicklung GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.

Es fällt keine Maklerprovision an.

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