Grundstück | Größe in m2 | Exposé | Bieterunterlagen |
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Bauparzelle W5 | 1.876 | Exposé W5 | |
Bauparzelle W6 | 1.296 | Exposé W6 | |
Bauparzelle W9 | 1.708 | Exposé W9 | |
Bauparzelle W15 | 2.001 | Exposé W15 | |
Bauparzelle W17 | 2.000 | Exposé W17 | |
Bauparzelle W18 | 2.197 | Exposé W18 |
Weitere Information zum Baugebiet
Baugrundverhältnisse in 02959 Trebendorf – Baugebiet Windmühle
Baugrundverhältnisse
Grundsätzlich sind die Baugrundverhältnisse lokal wechselhaft. Im
Süden des Baugebietes stehen überwiegend tragfähige Mittel- und Grobsande sowie Feinkies an. Im Norden/Nordosten ist oberflächennah mit bindigen Böden mit weicher bis steifer Konsistenz sowie lokal mit geringmächtigen (D < 0,5 m) Torfeinlagerungen zu rechnen.
Hinweise zur Gründung
Die Gründung von Gebäuden kann mit einer Flachgründung (Streifenfundamente/ Bodenplatte) erfolgen. Inhomogene Gründungsverhältnisse (teils Sande/Kiese und teils bindiger Boden) mit unterschiedlichem Setzungsverhalten sind nicht auszuschließen. Dies ist bei der Bauwerksgründung zu beachten. Bei der Planung im Süden ist von gering bis mittel frostempfindlichen Böden (Frostempfindlichkeitsklasse F2) und im Norden von sehr frostempfindlichen Böden (Frostempfindlichkeitsklasse F3) auszugehen. Anstehende Torfschichten und weiche bindige Schichten sind nicht ausreichend tragfähig.
Hinweise für Unterkellerung
Eine Unterkellerung ist mit erhöhten Aufwendungen möglich. Auf Grund des festgestellten Grundwasserstandes bzw. möglicherweise auftretenden Schichtenwasser wird eine Abdichtung gegen drückendes Wasser empfohlen. Insbesondere im nördlichen/nordöstlichen Teil des Baugebietes wurde Grund- bzw. Schichtenwasser in einer Tiefe von z = (0,5 … 1,0) m erkundet. Der Schwankungsbereich liegt erfahrungsgemäß bei h = ±1 m.
Wasserhaltung
Während der Bauphase ist ggf. eine Wasserhaltung vorzuhalten.
Weitere Empfehlungen: Es wird empfohlen eine standortkonkrete Prognose zum nachbergbaulichen Grundwasserstand im Zuge einer geotechnischen Stellungnahme bei der LEAG einzuholen.
Als Grundlage für die Planung von Gebäuden ist grundsätzlich für jede einzelne Baumaßnahme eine standortbezogene Baugrunduntersuchung notwendig!