Trebendorf

Dorfgebiet „Zur Windmühle“

Grundstück Größe in m2 Exposé Bieterunterlagen
Bauparzelle W5 1.876 Exposé W5  
Bauparzelle W6 1.296 Exposé W6  
Bauparzelle W9 1.708 Exposé W9  
Bauparzelle W15 2.001 Exposé W15  
Bauparzelle W17 2.000 Exposé W17  
Bauparzelle W18 2.197 Exposé W18  

Weitere Information zum Baugebiet

Baugrundverhältnisse in 02959 Trebendorf – Baugebiet Windmühle


Baugrundverhältnisse

Grundsätzlich sind die Baugrundverhältnisse lokal wechselhaft. Im
Süden des Baugebietes stehen überwiegend tragfähige Mittel- und Grobsande sowie Feinkies an. Im Norden/Nordosten ist oberflächennah mit bindigen Böden mit weicher bis steifer Konsistenz sowie lokal mit geringmächtigen (D < 0,5 m) Torfeinlagerungen zu rechnen.


Hinweise zur Gründung

Die Gründung von Gebäuden kann mit einer Flachgründung (Streifenfundamente/ Bodenplatte) erfolgen. Inhomogene Gründungsverhältnisse (teils Sande/Kiese und teils bindiger Boden) mit unterschiedlichem Setzungsverhalten sind nicht auszuschließen. Dies ist bei der Bauwerksgründung zu beachten. Bei der Planung im Süden ist von gering bis mittel frostempfindlichen Böden (Frostempfindlichkeitsklasse F2) und im Norden von sehr frostempfindlichen Böden (Frostempfindlichkeitsklasse F3) auszugehen. Anstehende Torfschichten und weiche bindige Schichten sind nicht ausreichend tragfähig.


Hinweise für Unterkellerung

Eine Unterkellerung ist mit erhöhten Aufwendungen möglich. Auf Grund des festgestellten Grundwasserstandes bzw. möglicherweise auftretenden Schichtenwasser wird eine Abdichtung gegen drückendes Wasser empfohlen. Insbesondere im nördlichen/nordöstlichen Teil des Baugebietes wurde Grund- bzw. Schichtenwasser in einer Tiefe von z = (0,5 … 1,0) m erkundet. Der Schwankungsbereich liegt erfahrungsgemäß bei h = ±1 m.


Wasserhaltung

Während der Bauphase ist ggf. eine Wasserhaltung vorzuhalten.
Weitere Empfehlungen: Es wird empfohlen eine standortkonkrete Prognose zum nachbergbaulichen Grundwasserstand im Zuge einer geotechnischen Stellungnahme bei der LEAG einzuholen.

Als Grundlage für die Planung von Gebäuden ist grundsätzlich für jede einzelne Baumaßnahme eine standortbezogene Baugrunduntersuchung notwendig!