Windpark Forst-Briesnig II – ein Symbol der Transformation
Auf einer rekultivierten Fläche des früheren Tagebaus Jänschwalde entsteht aktuell der Windpark Forst-Briesnig II. Insgesamt 17 hochmoderne Windenergieanlagen vom Typ: Vestas V162-6,2 MW werden hier mit einer Gesamtleistung von über 100 Megawatt sauberen Strom erzeugen. Bereits ab 2026 werden die ersten Anlagen ans Netz genommen und einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten.
Schnell und effizient zur Genehmigung
Mit einer Genehmigungsdauer von nur 23 Monaten wurde für den Windpark Forst-Briesnig II die zweitgrößte jemals in Deutschland erteilte Windenergie-Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt – ein deutlicher Beleg für sorgfältige Planung und effektive Zusammenarbeit mit Behörden und Gemeinden.
Wussten Sie?
Schattenwurf begrenzt
max. 30 h/Jahr und 30 Min./ Tag, nur 7 von 17 Anlagen betroffen
(für die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer gemäß BImSchG-
Genehmigung vom 25.04.2024)
Flüsterleise bei Nacht
leiser als ein Geschirrspüler, nur 40-45 dB(A)
(laut Ergebnis der Schallimmissionsprognose bezogen auf den Immissionsort in BImSchG-Genehmigung)
8 Umdrehungen einer Anlage...
versorgen ein Vier-Personen-Haus für einen Tag. 17 Anlagen decken den Bedarf von über 66.000 Haushalten jährlich.
(eigene Berechnung basierend auf Leistungsdaten der Vestas V162-6.2 MW, einem durchschn. Tagesverbrauch von ca. 13,7 kWh pro 4-Personen-Haushalt (BDEW/BMWK) sowie durchschn. Energieertrag pro Rotorumdrehung bei optimaler Windlage (ca. 1,5–2 kWh, bei 11–13 m/s ).)
Ein Windpark, drei Städte
Energie für dreimal so viele Autos wie in einer Stadt wie Cottbus fahren – emissionsfrei.
(eigene Berechnung; Pkw-Bestand in Cottbus: 50.000 in 2023, durchschn. Fahrleistung 15.000 km p.a. und Verbrauch von 16 kWh/100 km)
Wo genau entsteht der Windpark?
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Landkreis Spree-Neiße im Süden Brandenburgs
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Stadt Forst (Lausitz), Gemarkung Briesnig
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Amt Peitz, Gemarkungen Horno und Heinersbrück
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seit 2016 als Vorranggebiet ausgewiesen
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Teil-Regionalplan Windenergienutzung ist derzeit in Neu-Aufstellung
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Vorgaben für Vorhabenfläche weiterhin erfüllt
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rund 320 Hektar große, rekultivierte Fläche des früheren Tagebaus Jänschwalde
Der Bau hat begonnen – nächste Schritte in der Umsetzung
Nach der erteilten Genehmigung im Juni 2023 haben die Bauarbeiten am Windpark Forst-Briesnig II planmäßig begonnen. Zunächst wurden durch den Projektpartner GMB bodenverbessernde Maßnahmen durchgeführt – mittels Rütteldruck- und Rüttelstopfverdichtung wurde so die notwendige Tragfähigkeit der Böden gezielt hergestellt.
Aktuell erfolgen die Gründungsarbeiten: Die Fundamente der 17 Windenergieanlagen werden mit einer kombinierten Platten- und Pfahlgründung errichtet. Parallel dazu laufen vorbereitende Maßnahmen für die Wegeführung, die unterirdische Kabeltrasse sowie die spätere Netzanbindung.
Die ersten Türme befinden sich derzeit in Errichtung. Die Inbetriebnahme der ersten Anlagen startet voraussichtlich 2026.
Die Fläche heute und morgen
Die Fläche, auf der der Windpark Forst-Briesnig II entsteht, ist eine Folgefläche des früheren Tagebaus Jänschwalde und wird derzeit gemeinsam mit der ARGE Heinersbrück für eine zukünftige landwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. In Kombination mit der Energiegewinnung durch Windkraft entsteht so eine ertragsoptimierte und zukunftsorientierte Hybridnutzung des Areals.
In direkter Nachbarschaft produzieren seit 2018 fünf Windenergieanlagen (Windpark Forst-Briesnig I) der LHI-Gruppe Strom.
Wie passt sich der Windpark in das Landschaftsbild ein?
Das Landschaftsbild ist seit jeher von Menschen gemachten Veränderungen unterworfen. Jede neue Infrastruktur bringt einen gesellschaftlichen Nutzen und verändert gleichzeitig das Landschaftsbild. Windenergieanlagen gehören zu diesen sichtbaren Elementen und sind ein wichtiger Bestandteil einer zukunftsgerichteten Energieversorgung.
Ziel der Planung ist es, den Windpark so zu gestalten, dass er sich möglichst stimmig in das Landschaftsbild integriert und naturschutzfachlichen Anforderungen gerecht wird.
Transparenz durch umfassendes Genehmigungsverfahren
Das Projekt durchlief ein umfangreiches Prüfverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Überprüfung durch die zuständigen Behörden und externen Sachverständigen fiel positiv aus – die Genehmigung wurde im Juni 2023 erteilt. Die Untersuchung umfasste unter anderem:
Schall- und Geräuschemissionen
Schattenwurf
Arten- und Naturschutz
Brandschutz und Standsicherheit
Einklang mit dem Naturschutz
Planung:
- Naturraumkartierung vor Genehmigung
Bauphase:
- Arbeiten in Brutzeiten nur mit Schutzmaßnahmen
- Gehölzentfernung außerhalb der Brut-und Aufzuchtzeit
- Amphibienschutz (z. B. Zäune für Wechselkröten)
- Fachbegleitung zur Auflageneinhaltung
Betrieb:
- regionale Herkünfte bei Ersatzpflanzungen und Pflege als Ausgleich
- zeit-/wetterabhängige Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen, Rotmilanen, Seeadlern
Häufige Fragen rund um den Windpark Forst-Briesnig II
Regionale Planungsgemeinschaften legen in Brandenburg spezielle Windeignungsgebiete fest – so auch die Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald für die Region Südbrandenburg.
Es gelten klare gesetzliche Richtlinien (z. B. TA Lärm). Moderne technische Maßnahmen wie aerodynamische Rotoren und schallreduzierter Betrieb bei Bedarf gewährleisten die Einhaltung der Grenzwerte.
Automatische Abschaltsysteme reduzieren Schattenwurf deutlich unter die gesetzlichen Grenzwerte. Anlagen stoppen automatisch, wenn zulässige Zeiten überschritten werden könnten.
Die Anlagen verfügen über bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung – sie leuchten nur, wenn sich tatsächlich Flugobjekte nähern. Dauerhaftes „Blinken“ gehört somit der Vergangenheit an.