Grundstück | Größe in m2 | Exposé | Bieterunterlagen |
---|---|---|---|
Bauparzelle H10 | 1.276 | Exposé H10 | |
Bauparzelle H16 | 1.347 | Exposé H16 | |
Bauparzelle H16A | 1.449 | Exposé H16A | |
Bauparzelle H17 | 2.003 | Exposé H17 | |
Bauparzelle H20 | 2.369 | Exposé H20 | |
Bauparzelle H25 | 1.486 | Exposé H25 |
Weitere Information zum Baugebiet
Baugrundverhältnisse in 02959 Trebendorf – Baugebiet Hinterberg
Baugrundverhältnisse
Grundsätzlich sind die Baugrundverhältnisse lokal wechselhaft.
Überwiegend stehen tragfähige Mittel- und Grobsande an. Lokal wurden oberflächennah auch bindige Böden mit weicher bis steifer Konsistenz festgestellt.
Hinweise zur Gründung
Die Gründung von Gebäuden kann mit einer Flachgründung (Streifenfundamente/ Bodenplatte) erfolgen. Inhomogene Gründungsverhältnisse (teils Sande/Kiese und teils bindiger Boden) mit unterschiedlichem Setzungsverhalten sind nicht auszuschließen. Bei der Planung ist von gering bis mittel frostempfindlichen Böden (Frostempfindlichkeitsklasse F2) und lokal von sehr frostempfindlichen Böden (Frostempfindlichkeitsklasse F3) auszugehen.
Hinweise für Unterkellerung
Eine Unterkellerung wird aufgrund des oberflächennahen Grundwasserstandes bzw. Schichtenwassers nicht empfohlen. Auf Grund des festgestellten Grundwasserstandes bzw. möglicherweise auftretenden Schichtenwassers wird eine Abdichtung gegen drückendes Wasser empfohlen.
Wasserhaltung
Im Baugebiet wurde Grund- bzw. Schichtenwasser in einer Tiefe von
z = (<1,0 … 5,7) m erkundet. Während der Bauphase ist ggf. eine Wasserhaltung vorzuhalten. Der Schwankungsbereich liegt erfahrungsgemäß bei h = ±1 m.
Weitere Empfehlungen
Es wird empfohlen, eine standortkonkrete Prognose zum nachbergbaulichen Grundwasserstand im Zuge einer geotechnischen Stellungnahme bei der LEAG einzuholen.
Als Grundlage für die Planung von Gebäuden ist grundsätzlich für jede einzelne Baumaßnahme eine standortbezogene Baugrunduntersuchung notwendig.