Weitere Information zum Baugebiet
Baugrundverhältnisse in 02959 Trebendorf – Baugebiete Kaupe am See
Baugrundverhältnisse
Grundsätzlich sind die Baugrundverhältnisse im Baugebiet als sehr anspruchsvoll zu bezeichnen. Der Untergrund ist glazigen stark gestört (Muskauer Faltenbogen). Unter geringmächtig anstehenden Fein- bis Mittelsanden wurden überwiegend bindige Böden mit weicher bis steifer Konsistenz, teils breiiger Konsistenz erkundet.
Hinweise zur Gründung
Hinweise zu Gründung können auf Grund der Baugrundverhältnisse nicht ausgesprochen werden, da dies nur ortskonkret nach erfolgten Sondierungen (10m Tiefe) möglich ist.
Hinweise für Unterkellerung
Eine Unterkellerung wird auf Grund des oberflächennahen Grundwasserstandes bzw. Schichtenwassers nicht empfohlen. Für eine Unterkellerung ist eine Abdichtung gegen drückendes Wasser erforderlich. Insbesondere in lokalen Bereichen mit bindigen Böden ist oberflächennah mit Grund- bzw. Schichtenwasser in unterschiedlichen Teufen (z = (0,0 … 2) m erkundet) zu rechnen. Der Schwankungsbereich liegt erfahrungsgemäß bei h = ±1 m.
Wasserhaltung
Während der Bauphase ist ggf. eine Wasserhaltung vorzuhalten. Bei der Errichtung eines Kellers ist jedoch zwingend eine Wasserhaltung erforderlich. Mit erhöhtem Wasserandrang ist zu rechnen.
Weitere Empfehlungen
Es wird empfohlen eine standortkonkrete Prognose zum nachbergbaulichen Grundwasserstand im Zuge einer geotechnischen Stellungnahme bei der LEAG einzuholen.
Als Grundlage für die Planung von Gebäuden ist grundsätzlich für jede einzelne Baumaßnahme eine standortbezogene Baugrunduntersuchung notwendig!
Die Ausschreibungsbedingungen und weitere Informationen finden sie hier.
Baugrundverhältnisse in 02959 Trebendorf – Baugebiete Kaupe an der Bahn
Baugrundverhältnisse
Grundsätzlich ist mit schwierigen Baugrundverhältnisse zu rechnen.
Hinweise zur Gründung
Hinweise zu Gründung können auf Grund der Baugrundverhältnisse nicht ausgesprochen werden, da dies nur ortskonkret nach erfolgten Sondierungen (10m Tiefe) möglich ist.
Hinweise für Unterkellerung
Eine Unterkellerung wird auf Grund des oberflächennahen Grundwasserstandes bzw. Schichtenwassers nicht empfohlen. Für eine Unterkellerung ist eine Abdichtung gegen drückendes Wasser erforderlich. Insbesondere in lokalen Bereichen mit bindigen Böden ist oberflächennah mit Grund- bzw. Schichtenwasser in unterschiedlichen Teufen (z = (1,0 … 3) m erkundet) zu rechnen. Der Schwankungsbereich liegt erfahrungsgemäß bei h = ±1 m.
Wasserhaltung
Während der Bauphase ist ggf. eine Wasserhaltung vorzuhalten. Bei der Errichtung eines Kellers ist jedoch zwingend eine Wasserhaltung erforderlich. Mit erhöhtem Wasserandrang ist zu rechnen.
Weitere Empfehlungen
Es wird empfohlen, eine standortkonkrete Prognose zum nachbergbaulichen Grundwasserstand im Zuge einer geotechnischen Stellungnahme bei der LEAG einzuholen. Im süd/südwestlichen Bereich des Baugebietes Kaupe an der Bahn sind untertägige Strecken und Schächte der Grube „Gustav Adolf“ vorhanden. Es wird empfohlen, für diesen Bereich eine bergbauliche Stellungnahme beim Sächsischen Oberbergamt einzuholen.
Als Grundlage für die Planung von Gebäuden ist grundsätzlich für jede einzelne Baumaßnahme eine standortbezogene Baugrunduntersuchung notwendig!
Die Ausschreibungsbedingungen und weitere Informationen finden sie hier.