Die mit der 5. Anordnung des Brandenburger Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ab 12. November 2019 begonnenen Arbeiten zur Sicherung des nach einem Gerichtsbeschluss angehaltenen Tagebaus Jänschwalde enden am heutigen Freitag, 17. Januar 2020. Bis zur Zulassung des Hauptbetriebsplanes 2020-2023 mit der dazu gehörigen FFH-Verträglichkeitsprüfung muss der Tagebau im Rahmen des angeordneten Sicherungsbetriebes nun noch einmal angehalten werden. Für knapp die Hälfte der Jänschwalder Belegschaft bedeutet dies, dass sie erneut vorübergehend an anderen Standorten im Lausitzer Revier eingesetzt werden.
Die LEAG rechnet mit der Zulassung des Hauptbetriebsplanes und der Wiederaufnahme des regulären Tagebaubetriebs in Jänschwalde Ende Januar / Anfang Februar.
Aufgrund eines durch Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga erwirkten Gerichtsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Cottbus befindet sich der Tagebau Jänschwalde seit dem 1. September 2019 im Sicherungsbetrieb.
Ansprechpartner
Thoralf Schirmer
Pressesprecher Büro Lausitz
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