Pressemitteilung 25.09.2023

LEAG weist Correctiv-Anschuldigungen entschieden zurück

LEAG gefährdet Trinkwasserversorgung nicht / Wasserversorgung in Frankfurt (Oder) erfolgt künftig spreeunabhängig / Außergerichtliche Einigung hatte Entwicklung des Cottbuser Ostsees ohne langwierigen Rechtsstreit zum Ziel

Der von Correctiv vorgebrachte Vorwurf, LEAG zahle Schweigegeld, um eine Bekanntmachung über eine mögliche Gefährdung der Trinkwasserqualität  zu verhindern, wird von LEAG entschieden zurückgewiesen. Ziel der außergerichtlichen Einigung mit der Stadt Frankfurt (Oder) und ihren Wasserwerken war, einen möglicherweise langanhaltenden Rechtsstreit, welcher die Entwicklung des Cottbuser Ostsees verzögert hätte, zu vermeiden. Mit der finanziellen Beteiligung der LEAG an dem Ausbau und der Ertüchtigung des Wasserwerks Müllrose wird die Wasserversorgung der Stadt Frankfurt (Oder) dauerhaft auf eine stabile und von der Spree unabhängigen Grundlage gestellt.

Der außergerichtlichen Einigung um den vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) erlassenen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für das Gewässerausbauvorhaben „Cottbuser See, Teilvorhaben 2 – Herstellung des Cottbuser Sees“ war ein Rechtsstreit vorausgegangen, der im Februar 2023 beigelegt werden konnte. Dadurch war die vom Verwaltungsgericht Cottbus beschlossene aufschiebende Wirkung der Klage „ab Erreichen eines Wasserstandes von 61,8 m NHN“ nicht mehr vorgegeben und der Weg für eine kontinuierliche Flutung des Cottbuser Ostsees entsprechend des Wasserdargebots geebnet. Dem Ziel, den Cottbuser Ostsee als Zukunftsprojekt zu entwickeln, der die Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen, Tourismus, Freizeit, Sport- und Naturerlebnisse vereinen soll und auf den die Menschen in Cottbus und Umgebung viele Hoffnungen setzen, ist man damit näher gekommen.

Das LBGR und LEAG haben stets darauf hingewiesen, dass es zu keiner Erhöhung der Sulfatbelastung des im Wasserwerk Briesen gewonnenen Trinkwassers kommen wird. Unabhängig davon hat LEAG sich bereits vor vielen Jahren freiwillig bereit erklärt, Maßnahmen durchzuführen, um den bergbaubedingten Sulfat-Eintrag zu reduzieren. Mit gezielten Maßnahmen der beiden Bergbauunternehmen LEAG und LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft mbH, Sanierungsbergbau der DDR-Tagebaue) konnte die Sulfat-Belastung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesenkt werden. Ziel ist dabei, die Abflussmengen und Sulfat­konzentrationen in der Spree so zu steuern, dass ihre Funktionen als Trinkwasserressource und Lebensraum erhalten bleiben. Während in den Jahren bis etwa 2016 der Sulfatgehalt an der Messstelle Neubrück anstieg, ist die Sulfatkonzentration in den letzten Jahren rückläufig bzw. stagnierte.

Sulfat ist farblos, geruchlos und ungiftig. Einige handelsübliche Mineralwässer enthalten zwischen 400 mg/l und über 1.000 mg/l, Heilquellen auch annähernd das Doppelte. In Bezug auf Trinkwasser ist Sulfat ein „Indikator-Parameter“, der als „Anzeiger“ fungiert. Mit Sulfat ist kein Grenzwert verbunden, von dem Salz geht keine Gefahr für den Menschen aus.

Hierzu ein Zitat aus der Trinkwasser-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2020 (RL 2020/2184/EU): „Indikatorparameter haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Sie spielen jedoch eine wichtige Rolle, wenn es gilt, festzustellen, wie Anlagen zur Gewinnung und Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch funktionieren, und die Wasserqualität zu bewerten. Derartige Parameter können dabei helfen, Mängel bei der Wasseraufbereitung zu ermitteln, und spielen eine wichtige Rolle dabei, das Vertrauen der Verbraucher in die Wasserqualität zu stärken und aufrechtzuerhalten. Daher sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass diese Parameter überwacht werden.“

 

Ansprechpartner

Kathi Gerstner

Pressesprecherin Büro Lausitz

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