20.03.2019

LEAG sieht Entschädigungsansprüche bei Eingriff in Bergbauplanungen gerechtfertigt

Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) hält am Bestehen eines Entschädigungsanspruchs fest, sollte die Fortführung des Tagebaus Welzow-Süd in den geplanten und durch einen Braunkohlenplan bereits bestätigten Teilabschnitt II aus klimapolitischen Gründen untersagt werden. Laut Medienberichten hatte das Brandenburger Wirtschaftsministerium auf eine Anfrage der Grünen erklärt, Entschädigungsansprüche bestünden nur, wenn bereits erteilte Betriebsgenehmigungen widerrufen würden. Der Braunkohlenplan sei aber noch keine Genehmigung für den Teilabschnitt II Welzow-Süd.

Dazu erklärt die LEAG: „Der Abschlussbericht der Strukturkommission sieht Entschädigungen vor, wenn die Gewinnung und Verstromung von Braunkohle durch staatliches Handeln vorzeitig untersagt oder unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch für die im Teilabschnitt II des Tagebaus Welzow-Süd lagernde Kohle. An dieser Kohle hat die LEAG – wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der Grünen richtig feststellt – durch Art. 14 des Grundgesetzes geschütztes Bergwerkseigentum. Kann dieses Bergwerkseigentum nicht mehr vollständig genutzt werden, ist – und dies stellt das Ministerium auch nicht grundsätzlich in Abrede –  Entschädigung zu leisten. Dies gilt erst Recht, wenn wie im Falle des Teilabschnitts II zudem ein rechtswirksamer Braunkohlenplan besteht, in dem festgestellt worden ist, dass die Gewinnung dieser Kohle auch im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Auch wenn dieser Braunkohleplan noch keine Genehmigung ist, vermittelt er gleichwohl bereits Vertrauensschutz im Hinblick auf die Erteilung einer solchen Genehmigung.“

Die LEAG hat für 2020 angekündigt, über die Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd in den Teilabschnitt II unter Berücksichtigung der dann aktuellen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen zu entscheiden.

Weitere Information finden Sie auf www.leag.de oder www.twitter.com/leag_de.

 

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:

Thoralf Schirmer, LEAG, Pressesprecher, Büro Cottbus
Telefon 0355 2887 3067, thoralf.schirmer(at)leag(dot)de

 

Das Fenster zum Tagebau Welzow-Süd ist einer der Aussichtspunkte in der Lausitz, von denen man einen Blick in die Tagebaue werfen kann, Foto: LEAG