Die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) hat am heutigen Mittwoch, 28. August 2019, beim Verwaltungsgericht Cottbus einen Antrag auf Fristverlängerung bis Mitte/Ende November 2019 für die FFH-Verträglichkeitsprüfung zum zugelassenen Hauptbetriebsplan 2019 für den Tagebau Jänschwalde gestellt. Laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 27. Juni 2019 im Eilverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Zulassungsbescheid des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) war der Behörde eine Frist bis zum 31. August gesetzt worden, um eine FFH-Verträglichkeitsprüfung vorzulegen. Anderenfalls sei die Zulassung des Hauptbetriebsplans bis zum Vorliegen der FFH-Prüfung außer Vollzug gesetzt. Das hätte den zeitweiligen Sicherheitsbetrieb des Tagebaus Jänschwalde ab 1. September 2019 zur Folge.
Die LE-B (LEAG) hatte wie angekündigt umfangreiche naturschutzfachliche und hydrologische Unterlagen erstellt und Ende Juli 2019 als Untersuchungsgrundlage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung eingereicht. Dem LBGR und dem beteiligten Landesamt für Umwelt (LfU) stand daraufhin noch ein durch den Gerichtsbeschluss erheblich verkürzter Zeitraum von einem Monat für die Durchführung der Prüfung zur Verfügung. Ursprünglich hatte die Zulassung des von der DUH angegriffenen Hauptbetriebsplanes vorgesehen, dass die Untersuchungen der LEAG bis zum 30. August 2019 einzureichen sind und das LBGR sowie das LfU danach bis zum Jahresende 2019 Zeit für die Prüfung gehabt hätte.
Angesichts des erheblichen Untersuchungs- und Prüfumfanges, den das Gericht zudem unter Erweiterung des zu betrachtenden Wirkungszeitraums (Beginn 1995) aufgestellt hat, haben LBGR und LEAG festgestellt, dass die Zeit für eine sachgerechte und sorgfältige Untersuchung und Prüfung zu knapp ist. Die zurückliegenden vier Wochen Prüfzeit haben gezeigt, dass die von der LEAG eingereichten Unterlagen durch weitere Angaben zu ergänzen sind.
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