Am 9. Oktober 2019 hat die Lausitz Energie Bergbau AG die Zweckgesellschaften in Brandenburg und Sachsen zur Sicherung der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften und etwaiger Nachsorgeverpflichtungen errichtet. Die „Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Brandenburg mbH“ (LEVEB) trägt damit Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der brandenburgischen Tagebaue Jänschwalde und Welzow-Süd, die „Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Sachsen mbH“ (LEVES) für die sächsischen Tagebaue Nochten und Reichwalde.
Die gesamten Anteile an der LEVEB wurden am 12. Dezember 2019 an das Land Brandenburg verpfändet. Gleichzeitig hat LEAG eine erste Tranche in Höhe von 10 Millionen Euro vom vereinbarten Sockelbetrag (insgesamt 102,9 Millionen Euro) in die Gesellschaft eingezahlt. Der restliche Betrag wird bis zum 30. Juni 2021 eingezahlt. Die Verpfändung der Gesellschaftsanteile an den Freistaat Sachsen wird voraussichtlich Anfang Januar 2020 erfolgen können. Auch in die sächsische Gesellschaft wurde die erste Tranche ebenfalls in Höhe von 10 Millionen Euro bereits eingezahlt. Darüber informierte am 18. Dezember 2019 der LEAG-Vorstandsvorsitzende Dr. Helmar Rendez.
„Die in der LEVEB und LEVES eingebrachten Sondervermögen werden wir vereinbarungsgemäß zur Finanzierung von Investitionsprojekten außerhalb der Braunkohleverstromung verwenden. Mit diesen Investitionsprojekten wollen wir Erträge erwirtschaften, die wiederum den Sondervermögen in den Zweckgesellschaften zufließen,“ erklärt Dr. Rendez. „Abzuwarten bleibt nun noch das Gesetz zur konkreten Umsetzung des von der KWSB empfohlenen Kohleausstiegs bis zum Ende des Jahres 2038, welches eventuell eine Anpassung der Vorsorgevereinbarungen erfordert. Maßgabe muss aber bleiben, dass sowohl die Bergbaubetreiber als auch die Länder eine weitgehende Planungssicherheit haben, die nicht durch immer weitere ungeplante regulatorische Eingriffe in die Energiewirtschaft behindert wird.“
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