Die Bundesregierung schafft in ihrem aktuellen Entwurf zur EEG-Novelle unnötige Hürden für die Direktvermarktung von ausgeförderten PV-Kleinanlagen. „Eine Vermarktung von Post-EEG Anlagen durch die Netzbetreiber ist das falsche wettbewerbliche Signal, konterkariert die Entflechtung des Strommarktes und ist eine vertane Chance für eine stärkere Marktintegration der Erneuerbaren“, so Harald Altmann, Leiter Innovative Energielösungen bei der LEAG. „Eine transparente und wettbewerbliche Vermarktung ist dringend notwendig – und auch für die PV-Kleinanlagen möglich, wenn man den Kabinettsbeschluss unter wettbewerblichen Gesichtspunkten zu Ende denkt.“
Hintergrund: Nach Ablauf der 20jährigen EEG-Vergütung muss der Anlagenbetreiber für den Weiterbetrieb eine teure Leistungsmessung installieren. Das lohnt sich bei 20 Jahre alten, aber noch voll betriebsfähigen Kleinlagen, wie z. B. Aufdach-PV, in aller Regel weder für den Anlagenbetreiber noch für den Direktvermarkter. „Ohne Leistungsmessung sollen die Anlagen durch die Netzbetreiber zusammengefasst und mit einem Jahresmarktwert abzüglich Abschlägen für die Vermarktung vergütet werden“, so Altmann.
Vor diesem Hintergrund fordert die LEAG, grünen Strom aus ausgeförderten EE-Anlagen konsequent im Wettbewerb zu vermarkten. Anstatt entgegen der Marktentflechtung neue Vertriebsstrukturen im Monopolbereich der Netzbetreiber aufzubauen, sollten diese die Kompetenz der Direktvermarkter nutzen. Die Stromerzeugung aller ausgeförderten Kleinanlagen in einem Netzgebiet sollte öffentlich und transparent ausgeschrieben werden, um den besten Markterlös zu erzielen, ohne Hemmnisse durch teure Leistungsmessung aufzubauen. Netzbetreiber verrechnen schon heute viertelstundengenau die Leistung der nicht leistungsgemessenen Kleinanlagen mit EEG-Vergütung an die Übertragungsnetzbetreiber zur Vermarktung für das EEG-Konto. „Durch die analoge Nutzung dieses Verfahrens können die wachsendenden Strommengen aus ausgeförderten Kleinanlagen ohne Einbau zusätzlicher Messtechnik durch eingespielte, effiziente Prozesse zu niedrigsten Kosten vermarktet werden“, erläutert Altmann. Gewinner wäre dann nicht nur der Wettbewerb um Grünstromprodukte, sondern auch die Kleinanlagenbetreiber durch die Aussicht auf höhere Erträge.
Zusammengefasst schlägt die LEAG folgendes verbessertes Modell vor: Die Netzbetreiber bündeln die kleinen Post-EEG Anlagen, die über keine viertelstundengenaue Leistungsmessung verfügen, in einem eigenen Bilanzkreis und – das wäre die Verbesserung zum Regierungsentwurf – schreiben die Vermarktung dieser Strommenge wettbewerblich aus. Hier könnten sich dann Direktvermarkter bewerben – und der Entflechtung von Netz und Vertrieb (Unbundling) wäre Genüge getan. Die Abrechnung bliebe analog zum EEG-Bereich beim Netzbetreiber, der ohnehin den Netzanschlussvertrag mit dem Anlagenbetreiber hält und mit diesem bereits seit 20 Jahren zusammenarbeitet. „Eine Idee, die sich hoffentlich zu Gunsten der Kleinanlagenbetreiber durchsetzen wird“, so Altmann.
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