Pressemitteilung 23.06.2022

LEAG zur Einsatzfähigkeit der Jänschwalder Kraftwerksblöcke E und F

Ergänzungen im Ersatzkraftwerkebereitstellungsgesetz sind erforderlich

Um die derzeit in der Sicherheitsbereitschaft befindlichen Blöcke E und F des Kraftwerks Jänschwalde in den kommenden Monaten wie vom Gesetzgeber gewünscht zur Sicherung der Energieversorgung am Strommarkt – in deutlich höherem Umfang als in der Sicherheitsbereitschaft noch vorgesehen – einsetzen zu können, sind Ergänzungen im Entwurf des „Ersatzkraftwerkbereitstellungsgesetzes“ erforderlich. Darauf verweist LEAG im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie. Dies betrifft sowohl die seit dem Jahr 2021 verschärften Immissionsschutzauflagen für Braunkohlekraftwerke als auch die Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der die Kraftwerke versorgenden Tagebaue.

LEAG ist bereit, den aufgrund der geopolitischen Lage erforderlichen zusätzlichen Beitrag zur sicheren Stromversorgung in Deutschland zu leisten. Jedoch muss die Bundesregierung die Jänschwalder Kraftwerksblöcke E und F für die Dauer ihres geplanten Einsatzes von den Auflagen der 13. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten befreien. Grund dafür ist, dass eine den neuen Anforderungen entsprechende technische Nachrüstung, wie sie bei den weiteren LEAG-Kraftwerksblöcken zum Inkrafttreten der neuen Anforderungen erfolgt ist, in der noch zur Verfügung stehenden Zeit bis zu einem möglichen Dauerbetrieb nicht umsetzbar wäre. Hierzu könnte zum Beispiel die gerade erst im vergangenen Mai neu geschaffene Möglichkeit einer bundesrechtlichen Abweichungsregelung auf der Grundlage des Energiesicherungsgesetzes genutzt werden.

Darüber hinaus gilt es, die Brennstoffversorgung der Kraftwerke als Grundvoraussetzung für die Stromproduktion sicherzustellen. Dafür ist die bundesgesetzliche Feststellung der energiepolitisch- und energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der die Kraftwerke versorgenden Tagebaue erforderlich. Dies kann analog der für Öl- und Steinkohlereservekraftwerke bereits vorgesehenen Brennstoffbevorratung erfolgen.  

Die beiden Jänschwalder 500-MW-Kraftwerksblöcke E und F befinden sich in der vierjährigen Sicherheitsbereitschaft. Nach dem geltenden Gesetz ist ein Einsatz der Blöcke nur in Notfallsituationen „in einem begrenzten Zeitraum für wenige Stunden“ zur „Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Elektrizität“ vorgesehen. Block F sollte zum 1. Oktober 2022, Block E zum 1. Oktober 2023 endgültig stillgelegt werden. Während der Sicherheitsbereitschaft nehmen die Blöcke nicht am aktiven Marktgeschehen teil. Die Stromproduktion und Fernwärmeversorgung von Cottbus und Peitz übernehmen seitdem die vier in Betrieb verbliebenen 500-MW-Kraftwerksblöcke (A-D). So wurde die Stadt Cottbus im Winter 21/22 vollständig aus diesen vier Kraftwerksblöcken in Jänschwalde mit Fernwärme versorgt.

Bereits jetzt bereitet sich LEAG auf das Wiederanfahren der Blöcke E und F für einen möglichen befristeten Dauerbetrieb vor, um einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Strom und zur Reduzierung des Gasverbrauchs in Deutschland leisten zu können. Die „befristete Versorgungsreserve Braunkohle“ sieht aktuell einen Einsatzzeitraum vom 01.10.2022 bis maximal zum 31.03.2024 vor. Dafür werden derzeit notwendige Instandhaltungsarbeiten vorgenommen und zusätzliches Kraftwerks- sowie Bergbaupersonal eingestellt. Die Anforderungen, die an die seit drei bzw. fast vier Jahren stillstehenden Blöcke für eine Rückkehr in den Markt gestellt werden, gehen weit über das in der Sicherheitsbereitschaft Verlangte hinaus.

Für die weiteren Kraftwerke der LEAG - Schwarze Pumpe, Boxberg und Block R in Lippendorf - ergibt sich zum jetzigen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf, da ihre Laufzeiten entsprechend des Kohleausstiegsgesetz über den 31.03.2024 hinausreichen. Die nicht in Sicherheitsbereitschaft befindlichen Blöcke der LEAG-Kraftwerke sind derzeit zu rund 95% am Strommarkt eingesetzt. Die geplante Laufzeit der LEAG-Tagebaue in der Lausitz entsprechend der Revierplanung des Unternehmens bleibt von der „befristeten Versorgungsreserve Braunkohle“ unberührt.

Ansprechpartner

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Pressesprecher Büro Berlin

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