Eineinhalb Jahre vorfristig, bis zum 31. Dezember 2019, wird die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) die mit dem Land Brandenburg vereinbarte Zweckgesellschaft zur Sicherung der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften und etwaiger Nachsorgeverpflichtungen in Bezug auf die Tagebaue Jänschwalde und Welzow-Süd einrichten. Die am 1. Juli 2019 abgeschlossene Vorsorgevereinbarung hatte dafür ursprünglich eine Frist bis zum 30. Juni 2021 gesetzt. Gleichzeitig wird das Bergbauunternehmen eine erste Tranche in Höhe von 10 Millionen Euro vom vereinbarten Sockelbetrag (insgesamt 102,9 Millionen Euro) bis zum Ende dieses Jahres in die Zweckgesellschaft einbringen und die Einlage in den kommenden Jahren schrittweise weiter aufbauen. Darüber informierte am Freitag, 9. August 2019, der LEAG-Vorstandsvorsitzende Dr. Helmar Rendez.
„Wir haben uns zu diesem Schritt in Anerkennung eines gestiegenen Sicherungsbedürfnisses des Landes entschieden, das in den gemeinsamen Gesprächen zur Vorsorgevereinbarung deutlich geworden ist“, erklärt Dr. Helmar Rendez. „Gleichzeitig wollen wir damit deutlich machen, dass wir von der Tragfähigkeit des in der Vereinbarung beschriebenen Vorsorgekonzeptes überzeugt sind. Es gibt sowohl uns als Bergbaubetreiber als auch dem Land eine weitgehende Planungssicherheit, vorausgesetzt, dass auch die Bundespolitik diesen Aufbauplan respektiert und ihn nicht durch immer weitere ungeplante regulatorische Eingriffe in die Energiewirtschaft behindert.“
Die Brandenburger Zweckgesellschaft soll bis zur Einstellung der Kohlegewinnung im Lausitzer Revier ein Sondervermögen von insgesamt 770 Millionen Euro zur Wiedernutzbarmachung und zur etwaigen Nachsorge der Tagebaue in Brandenburg bilden.
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