Die LEAG weist die von der IEEFA.org veröffentlichten Vermutungen hinsichtlich der Rentabilität des Kraftwerkes Jänschwalde nach dem Jahr 2021 als unseriöse Spekulation zurück. Der Beschluss des EU-Ausschusses für Industrieemissionen zu neuen Anforderungen an Kraftwerksemissionen im Ergebnis des LCP-BREF-Prozesses ist keine Grundlage, um über die Rentabilität des Kraftwerkes Jänschwalde zu spekulieren.
Die in Brüssel gefasste Entscheidung eröffnet einen Ermessungsspielraum für politische Festlegungen. Die Bundesregierung hat dem BREF-LCP bislang in Gänze nicht zugestimmt und verfügt über ein Einspruchsrecht. Wir setzen auf eine sachgerechte und rechtskonforme Umsetzung der Brüsseler Entscheide. Die angestrebten Emissionsbandbreiten für Stickoxid und Quecksilber sind fachlich falsch abgeleitet und entsprechen nicht dem aktuellen Stand der besten verfügbaren Technik.
Deutschland verfügt bereits heute über strenge Emissionsgrenzwerte und ist global einer der Vorreiter. Wir möchten feststellen, dass alle von der LEAG betriebenen Braunkohlenkraftwerksanlagen den gesetzlichen Bestimmungen nach dem BImSchG unterliegen. Sie halten heute und werden auch künftig die gesetzlich vorgegebenen Emissionswerte einhalten. Unser Ziel bleibt es, Technologien zu entwickeln, um die Kraftwerksemissionen weiter zu mindern.
Mit dem Lausitzer Revierkonzept hat die LEAG einen zukunftsfähigen Plan vorgelegt, um eine verlässliche, preisgünstige und heimische Stromerzeugung für die Versorgungssicherheit und damit auch für den Wohlstand in Deutschland für die nächsten 25 bis 30 Jahre zu gewährleisten.
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
Thoralf Schirmer, LEAG, Pressesprecher, Büro Cottbus
Telefon 0355 2887 3067, thoralf.schirmer@leag.de