Pressemitteilung 21.12.2018

LEAG setzt sich im Rechtsstreit gegen BUND Brandenburg durch

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt wasserrechtliche Erlaubnis für Tagebau Welzow-Süd

Im Gerichtsverfahren um die Sümpfungserlaubnis für den Tagebau Welzow-Süd für den Zeitraum 2009 bis 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gestern die Berufung des BUND Brandenburg zurückgewiesen. Der BUND habe die Kosten der Berufung einschließlich der außergerichtlichen Kosten der LEAG zu tragen, so das Gerichtsurteil. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Welzow-Süd war am 18.12.2008 vom brandenburgischen Landesbergamt erteilt worden. Seitdem hatte der BUND die Erlaubnis angefochten. Zunächst über einen Widerspruch beim Landesbergamt, der von der Behörde abgewiesen wurde. Anschließend über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, die im Jahr 2012 abgewiesen wurde. Es folgte im Jahr 2013 ein Antrag des BUND auf Zulassung der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg. Diesem Antrag wurde im Jahr 2016 stattgegeben. Am 19.12.2018 fand die mündliche Verhandlung beim OVG statt, einen Tag später erging das Urteil, mit dem die Berufung des BUND zurückgewiesen wurde.

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Telefon 0355 2887 3010, kathi.gerstner(at)leag(dot)de