Pressemitteilung 13.08.2019

LEAG setzt Anordnung zum Sicherheitsbetrieb um

Vorsorgemaßnahmen betreffen geotechnische Sicherheit im Tagebau Jänschwalde

Die von dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) am 7. August 2019 verlangte vorsorgliche Vorbereitung eines etwaigen Sicherheitsbetriebes im Tagebau Jänschwalde setzt die LEAG derzeit um. Die Anordnung zum Sicherheitsbetrieb wurde von der Behörde für den Fall getroffen, dass der planmäßige Betrieb des Tagebaus Jänschwalde ab dem 1. September 2019 nicht wie geplant fortgeführt werden kann. Hintergrund sind ein Widerspruch und eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes 2019 für den Tagebau Jänschwalde sowie eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Ziel, einen sofortigen Stopp für den Betrieb einschließlich der Grundwasserabsenkung des Tagebaus Jänschwalde zu erwirken.

Die Vorbereitungsmaßnahmen für einen unplanmäßigen Stopp des Tagebaus Jänschwalde beinhalten unter anderem die Installation eines gesonderten Grundwassermesssystems im Kippenbereich der Förderbrücke zur ständigen Überwachung des aus dem Rekultivierungsbereich nachdrängenden Kippengrundwassers. „Ein Tagebau ist kein Produktionsprozess, der jederzeit einfach ab- und wieder angestellt werden kann. Stillstände sind mit längeren Vorbereitungen verbunden, die auch die Gewährleistung der Tagebausicherheit betreffen. Mit den jetzt ergriffenen Maßnahmen stellen wir sicher, dass wir die geotechnisch zwingend einzuhaltenden Wasserstände erreichen“, informierte der Bergbauvorstand der LEAG, Uwe Grosser. Nur so ließen sich unkalkulierbare Risiken für die Stabilität der Kippen und Böschungssysteme verhindern.  

Parallel zu den vorsorglichen Vorbereitungen für einen etwaigen Sicherungsbetrieb im Tagebau gehen die Arbeiten an der vom Verwaltungsgericht Cottbus an den planmäßigen Weiterbetrieb des Tagebaus geknüpften und geforderten FFH-Verträglichkeitsprüfung durch das LBGR weiter. Als Grundlage der Prüfung hat die LEAG die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung fristgerecht an das LBGR übergeben. „Die Vorbereitungen für einen Sicherheitsbetrieb sind keine Vorwegnahme des Ergebnisses im Widerspruchsverfahren der DUH gegen die Hauptbetriebsplanzulassung, sondern es handelt sich um die Umsetzung einer durch das LBGR angeordneten reinen Vorsorgemaßnahme. Unser Ziel ist und bleibt es, den planmäßigen Betrieb im Tagebau Jänschwalde nach dem 31.8.2019 ohne Unterbrechung fortsetzen zu können“, so Grosser.   

Ansprechpartnerin

Kathi Gerstner

Pressesprecherin Büro Lausitz

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