Am 23. Oktober 2024 ist die Konsultationsfrist über Ausschreibungsbedingungen für neue regelbare Kraftwerke abgelaufen. Bevor diese Rahmenbedingungen im angekündigten Kraftwerkssicherheitsgesetz von Bundestag und Bundesrat beraten werden, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seine Vorstellungen mit der Branche geteilt. Auch die LEAG hat dem Ministerium im Rahmen der Konsultation fachliche Hinweise zum Gesetzentwurf übermittelt.
Die LEAG hat bereits substanzielle Beträge in die Entwicklung von H2-ready Kraftwerksprojekten an allen seinen Kohlekraftwerksstandorten investiert. Diese Projektpipeline ist eine tragende Säule der Transformation des Unternehmens.
„Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Bundesregierung Klarheit bei den Rahmenbedingungen für die dringend benötigten neuen Kraftwerke schaffen will. Inhaltlich sehen wir jedoch Nachbesserungsbedarf, da die Konsultationspapiere Projekte in Ostdeutschland diskriminieren“, erklärt der LEAG-Vorstandsvorsitzende Adi Roesch. Aus Sicht des ostdeutschen Energieversorgers ist der größte Kritikpunkt die Absicht, über die Einführung eines Süd-Bonus dafür zu sorgen, dass zwei Drittel aller Kraftwerksprojekte in den alten Bundesländern errichtet werden, mit Ausnahme von Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Stadtstaaten.
Bliebe es bei dieser Benachteiligung des Nord-Ostens, könnte das den bisherigen Bemühungen zum Strukturwandel in den Kohlerevieren schaden. Die Begründung des Ministeriums mit den derzeit hohen Kosten für das Ausregeln der Stromeinspeisung (Redispatch-Kosten) in ganz Deutschland rechtfertigt aus LEAG-Sicht die geplante einseitige Aufteilung nicht, da die Ursache für diese temporären Kosten der immer noch schleppende Netzausbau ist. „Wir erwarten daher, dass unsere Projekte die gleichen Chancen haben wie Vorhaben, die beispielsweise in Bayern oder NRW geplant sind. Wir liefern alle in den gleichen Strommarkt, daher sollten unsere Startbedingungen ebenfalls gleich sein“, ergänzt Adi Roesch.
Unrealistisch scheint der LEAG ebenso der auf das achte Betriebsjahr fixierte Umstellungszeitpunkt von Gas auf Wasserstoff. Weil es bislang noch keine Großkraftwerke gibt, die vollständig mit Wasserstoff betrieben werden, können die Hersteller die technische Machbarkeit einer solchen vollständigen Umstellung zu einem Stichtag nicht garantieren. Sinnvoller wäre es stattdessen, einen Übergangszeitraum zu definieren, in dem die Anlagen schrittweise von Gas auf Wasserstoff umgestellt werden.
Ein weiterer Kritikpunkt der LEAG ist schließlich, dass diverse technische Anforderungen zur Netz- bzw. Systemstabilität über die heute verfügbaren Standards hinaus gehen. Teilweise fehlen dafür derzeit die verfügbaren Technologien, teilweise wäre die Umsetzung der verschärften Standards mit erheblichen zusätzlichen Investitionen verbunden. Dies konterkariert das Ziel einer kosteneffizienten, effektiven und schnellen Dekarbonisierung des deutschen Energiesystems. Diese zusätzliche Belastung der Investitionen würden zwangsläufig zu höheren Kosten für den Steuerzahler führen.
„Nach Abschluss der Konsultation ist nun der Gesetzgeber gefragt, im Interesse einer langfristigen Versorgungssicherheit und bezahlbarer Strompreise die bisherigen Investitionshemmnisse bei den Beratungen zum Kraftwerkssicherheitsgesetz zu beseitigen und Chancengleichheit für alle betroffenen Kraftwerksstandorte zu gewährleisten“, so der LEAG-Vorstandvorsitzende.
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Pressesprecher Büro Lausitz
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