News 25.03.2022

LEAG erweitert vorsorglich Sperrung bei Schlichow

Erweiterung dient Durchsetzung des Betretungsverbotes

Die aufgrund lokaler Böschungsbewegungen am Cottbuser Ostseeufer vorsorglich errichtete Sperrung seeseitig des Lärmschutzdammes Schlichow wird von LEAG erweitert. In Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg wird kurzfristig der gesamte Lärmschutzdamm Schlichow für den öffentlichen Besucherverkehr bis auf Weiteres gesperrt. Notwendig wird die vollständige Sperrung, da Personen wiederholt die gegenwärtige Sperrung des zaunbegleitenden Uferwegs ignorieren und sich von der seeseitigen Böschung des Lärmschutzdammes aus den Böschungsbewegungen im Uferbereich nähern.

Der erweiterte Sperrbereich dient somit der Durchsetzung des strikten Betretungsverbotes des zaunbegleitenden Uferwegs. Sobald die genauen Ursachen für die Ende Februar aufgetretenen Böschungsbewegungen feststehen, wird über den Umfang der Sperrbereiche erneut entschieden. LEAG weist erneut daraufhin, dass Absperrungen und Hinweisschilder unbedingt zu beachten sind.

Ansprechpartner

Kathi Gerstner

Pressesprecherin Büro Lausitz

0355 2887 3010