Pressemitteilung 30.08.2019

LEAG bereitet zeitweisen Sicherheitsbetrieb des Tagebaues Jänschwalde vor

Antrag auf Fristverlängerung wurde durch Verwaltungsgericht Cottbus abgelehnt

Nachdem das Verwaltungsgericht Cottbus heute den Antrag der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) auf Fristverlängerung für die FFH-Verträglichkeitsprüfung zum zugelassenen Hauptbetriebsplan 2019 für den Tagebau Jänschwalde abgelehnt hat, bereitet sich die LEAG auf einen nun unausweichlich gewordenen zeitweisen Sicherheitsbetrieb des Tagebaus Jänschwalde ab dem 1. September 2019 vor. Dieser wird laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 27.Juni 2019 unvermeidlich, da die vom Gericht geforderte FFH-Verträglichkeitsprüfung aufgrund ihres umfangreichen Untersuchungs- und Prüfungsumfangs nicht bis zum 31. August abgeschlossen werden kann. Zudem hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der LEAG gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, die im Erfolgsfall einen Weiterbetrieb des Tagebaus zur Folge gehabt hätte, inzwischen zurückgewiesen, ebenso wie die Beschwerden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR).  

Die Zulassung zum Hauptbetriebsplan ist damit ab dem 31. August außer Vollzug gesetzt. Das hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht erwirkt.

„Wir haben uns gemäß der erlassenen Anordnung des LBGR, den Tagebau ab dem 31. August in einen zeitweiligen Sicherheitsbetrieb zu überführen, zunächst auf einen Stillstandszeitraum von nicht mehr als 10 bis 12 Wochen eingerichtet. Damit müssen in jedem Fall die Arbeit der Abraumförderbrücke sowie die Kohleförderung unterbrochen werden. Unabhängig vom dadurch eintretenden wirtschaftlichen Schaden ist eine solche Situation den Bergleuten aber nicht unbekannt. Von den geotechnischen und technologischen Voraussetzungen ist sie ungefähr vergleichbar mit einem planmäßigen Stillstand wie etwa bei einer großen Generalinstandsetzungsmaßnahme“, erklärt Uwe Grosser, Bergbau-Vorstand der LEAG.  „Die Versorgung des Kraftwerkes Jänschwalde wäre für einen kurzen Zeitraum weiterhin möglich und auch für die Mitarbeiter, die nicht in dem Sicherheitsbetrieb eingebunden sind, werden wir die Auswirkungen bei einem kurzen Stillstand über Arbeitszeitkonten oder Umsetzungen an andere Standorte geringhalten.“

Die LEAG hatte Ende Juli umfangreiche naturschutzfachliche und hydrologische Unterlagen zur FFH-Untersuchung beim LBGR und dem beteiligten Landesamt für Umwelt (LfU) eingereicht. Aufgrund des erheblichen Prüfumfangs und des infolge des Verwaltungsgerichtsbeschlusses deutlich verkürzten Untersuchungs- und Prüfzeitraums war ein sachgerechter Abschluss der Untersuchung und Prüfung zum 31. August 2019 nicht möglich. Die unmittelbare Konsequenz daraus ist der zeitweise Sicherheitsbetrieb des Tagebaues. 

„Wenn die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga den Tagebaustopp von Jänschwalde jetzt als einen Erfolg für den Naturschutz feiern, dann zeugt dies von großer Unwissenheit“, stellt Uwe Grosser fest. „Ihnen sollte klar sein, dass ein Tagebaubetrieb, auch mit Rücksicht auf die ihn umgebende Natur und Umwelt und auf die dicht am Tagebaurand liegenden Dörfer, nicht einfach von heute auf morgen die Grubenwasserhebung einstellen kann, wie sie es fordern. Und offenbar wollen sie auch nicht zur Kenntnis nehmen, dass gerade mit dem Grubenwasser, gegen dessen Hebung sie gerichtlich zu Felde ziehen, schon heute gerade Naturschutzgebiete, um deren Schutz es ihnen angeblich geht, am Leben gehalten werden. Die DUH und die Grüne Liga haben mit ihrer Klage nichts Positives für Natur und Umwelt erreicht.“

Die Details des konkreten Sicherheitsbetriebs müssen durch das LBGR geregelt werden. Dazu gehört unter anderem der Weiterbetrieb der Grubenwasserhebung aus Gründen der Böschungssicherheit. Zudem wurden auf Basis einer Anordnung vom 7. August des LBGR vor allem geotechnische und wasserwirtschaftliche Vorkehrungen für die geologische Standsicherheit des gesamten Grubenbetriebs im Tagebau einschließlich der 30.000 Tonnen schweren Förderbrücke mit angeschlossenen Baggern getroffen.

Ansprechpartner

Thoralf Schirmer

Pressesprecher Büro Lausitz

0355 2887 3067

Ansprechpartner

Kathi Gerstner

Pressesprecherin Büro Lausitz

0355 2887 3010

Ansprechpartner

Steffen Herrmann

Pressesprecher Büro Berlin

0172 1655094