Die Berufungsverhandlung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) über die zivilrechtlichen Folgen der Gleisbesetzung der Kohleverbindungsbahn im Lausitzer Revier durch Greenpeace-Aktivisten im September 2013 hat in dieser Woche mit einem Vergleich geendet.
In erster Instanz hatte das Landgericht Cottbus vor zwei Jahren Greenpeace und die Besetzer verurteilt, solche Aktionen künftig zu unterlassen, andernfalls würden Ordnungshaft oder ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro festgesetzt. Den Schadensersatzanspruch des Lausitzer Tagebau- und Kraftwerksbetreibers LEAG hatte das Landgericht hingegen abgelehnt. Beide Parteien waren gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung gegangen.
In der mündlichen Verhandlung am Dienstag, 16.05.2017, machte das OLG nun klar, dass es das Urteil des Landgerichts in Teilen für falsch hält. Zum einen müsse das Unterlassungsurteil gegen Greenpeace örtlich genauer konkretisiert werden, zum anderen bestehe durchaus ein Anspruch der LEAG auf Schadensersatz. Dessen Höhe sei noch festzustellen.
Beide Parteien einigten sich daraufhin auf einen Vergleich: Die Aktivisten von Greenpeace verpflichten sich zur Zahlung von 11.000 Euro Schadensersatz. Gleichzeitig wird die Unterlassungsverpflichtung auf die Kohlebahnanlagen der LEAG in Brandenburg begrenzt.
„Wir sind mit diesem Vergleich sehr zufrieden“, so Dr. Berthold Stevens, Leiter der Rechtsabteilung der LEAG. „Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass Greenpeace uns nun doch Schadensersatz zahlen muss. Jeder, der unsere Anlagen widerrechtlich besetzt oder beeinträchtigt oder deren Betrieb stört, muss sowohl mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen als auch damit, zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.“
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