Die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tagebaus Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, 2009 bis 2022, die am 18.12.2008 vom brandenburgischen Landesbergamt erlassen und seitdem von der Umweltvereinigung BUND angefochten worden war, ist nun endlich rechtskräftig. Nach erfolglosem Widerspruch sowie erfolgloser Klage und Berufung ist der BUND zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit seiner Beschwerde gescheitert, mit der er die Zulassung einer Revision gegen die Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) erstreiten wollte.
Das OVG hatte am 20.12.2018 das Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus bestätigt, mit dem bereits im Oktober 2012 die Klage des BUND gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis abgewiesen worden war. Das OVG stellte in seiner Begründung fest, dass die Hebung von Grundwasser durch den Tagebaubetrieb sowie dessen Einleitung in die öffentliche Vorflut und dessen Absenkung und Umleitung im Zusammenhang mit der erforderlichen Dichtwand im Einklang mit den wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Regelungen erfolgt. Eine Revision zu seiner Entscheidung hatte das OVG nicht zugelassen.
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