Pressemitteilung 25.10.2019

Brandenburgischer Koalitionsvertrag stellt gültigen Braunkohlenplan in Frage

Investitionsentscheidung für den Welzower Teilabschnitt II braucht Rechtssicherheit

Der Koalitionsvertrag der drei künftig in Brandenburg regierenden Parteien SPD, CDU und Grüne stellt den gültigen Braunkohlenplan für die Erweiterung des Tagebaus Welzow-Süd in Frage. Bei einem Ausschluss von Umsiedlungen wäre die Nutzung des Teilfeldes Welzow-Süd II nicht mehr möglich und hätte erhebliche Konsequenzen für Beschäftigung und Wertschöpfung in der Lausitzer Region.

„Der Koalitionsvertrag stellt eine deutliche Zäsur für unser Unternehmen dar. Damit würde der geltende Braunkohlenplan Makulatur und unser Lausitzer Revierkonzept in Frage gestellt“, stellt der LEAG-Vorstandsvorsitzende Dr. Helmar Rendez fest. „Dieser Vertrag erschwert zudem die auf Basis unseres Braunkohlengeschäfts eingeleitete Entwicklung neuer Geschäftsfelder.“

Die Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) hatte bei der Vorstellung ihres Revierkonzeptes im März 2017 angekündigt, im Jahr 2020 eine Investitionsentscheidung über die Weiterführung des Tagebaus Welzow-Süd zu treffen. Grundlage dafür sollte die energiewirtschaftliche Notwendigkeit, die Strommarktentwicklung sowie die energiepolitische Ausrichtung der Bundesregierung sein.

„Wir sehen weiterhin die energiewirtschaftliche Notwendigkeit für eine Inanspruchnahme des Teilabschnitts Welzow Süd 2“, bekräftigt Dr. Rendez. „Wenn infolge der Umsetzung der KWSB-Empfehlungen durch die Bundesregierung Kraftwerkskapazitäten vorzeitig stillgelegt werden und dadurch die Kohlemengen einer Erweiterung des Tagebaus Welzow-Süd nicht mehr genutzt werden könnten, beraubt sich Deutschland einer wichtigen Option, seine gesicherte Versorgung in Engpasssituationen mit der einzig wirtschaftlichen gesicherten Leistung durch die Braunkohleverstromung aufrecht zu erhalten“.

Ansprechpartner

Thoralf Schirmer

Pressesprecher Büro Lausitz

0355 2887 3067