Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen im Tagebau Jänschwalde ab 1. Januar 2024
• Bergrechtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Einstellung des Tagebaus Jänschwalde gilt ab dem 1. Januar 2024
• Zulassungsverfahren zur Abschlussbetriebsplanung wird weitere Monate in Anspruch nehmen
• Sicherer Betrieb und schnellstmögliche Wiedernutzbarmachung des Tagebaus haben für LEAG oberste Priorität
Die LEAG führt im Tagebau Jänschwalde ab dem 1. Januar 2024 Sicherungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der geotechnischen Sicherzeit und zur Wiedernutzbarmachung durch. Das hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) entschieden. Hintergrund dieser Anordnung ist das Auslaufen der regulären Betriebsgenehmigung für den Tagebau Jänschwalde zum Jahresende 2023, während das Zulassungsverfahren zur Abschlussbetriebsplanung voraussichtlich weitere Monate in Anspruch nehmen wird. Mit der Bergrechtlichen Anordnung im Zusammenhang mit der Einstellung des Tagebaus legt die Bergbehörde vorsorgliche Maßnahmen fest, um zu gewährleisten, dass bis zum Vorliegen des gültigen Abschlussbetriebsplans die Tagebausicherheit aufrechterhalten bleibt und LEAG die notwendigen ersten Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft umsetzen kann.
LEAG nimmt seine Verantwortung ernst, um den Tagebau Jänschwalde auch in dieser Phase sicher zu halten und gleichzeitig die Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaft weiter zu führen. Das umfasst die Einhaltung wasserwirtschaftlicher Erfordernisse, um die vorgesehene langfristig geotechnisch sichere Tagebauendstellung zu realisieren und die Arbeiten zur schnellstmöglichen Wiedernutzbarmachung des Tagebaues in dem angeordneten Umfang umzusetzen. Noch zu treffenden Entscheidungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu Lage, Größe und Flutung der drei geplanten Bergbaufolgeseen wird dabei nicht vorweggegriffen.
Für die sichere geotechnische Endstellung des Tagebaues sieht der behördlich genehmigte Hauptbetriebsplan über die gesamte Tagebaubreite die Herstellung einer 300 Meter breiten Drainageschicht, ein sogenannter Flächenfilter, auf der untersten Abbaufläche im Tagebau vor. Damit wird aufstauendes Kippengrundwasser kontrolliert abgeführt. Diese Arbeiten dauern derzeit an und werden voraussichtlich in wenigen Monaten abgeschlossen sein. Gemäß der geotechnischen Vorgaben kann die vollständige Herstellung des Flächenfilters nur bei kontinuierlichen Tagebaufortschritt und vorheriger Förderung der in diesem Bereich lagernden Kohle erfolgen. Daher hat das LBGR den zeitlich begrenzten - bis zum Erreichen der geotechnisch sicheren Endstellung – Einsatz der Tagebaugroßgeräte im Tagebau Jänschwalde angeordnet.
Im Tagebau Jänschwalde sind derzeit rund 500 Mitarbeitende direkt tätig. Etwa 200 Mitarbeitende werden künftig für die Wiedernutzbarmachungsaufgaben eingesetzt werden. Mit dem Einstellen des Brücken- und Grubenbetriebs nach Fertigstellung des Flächenfilters werden rund 300 Mitarbeiter entweder in den LEAG-Tagebauen Welzow-Süd, Nochten und Reichwalde arbeiten oder in die Altersrente gehen.
Ansprechpartner
Kathi Gerstner
Pressesprecherin Büro Lausitz
0355 2887 3010