Strom vermarkten & Flexibilität nutzen
Ob Wind- und Solarstrom oder Batteriespeicher: Wir verbinden Anlagen mit den Energiemärkten und entwickeln Vermarktungslösungen passend zu Technologie, Betriebsweise und Marktumfeld.
Über unsere Virtuellen Kraftwerke bündeln und steuern wir Erzeugung und Flexibilität und schaffen die technische Grundlage für die Teilnahme an unterschiedlichen Energiemärkten.
Unsere Leistung für die Vermarktung Ihrer Energie

Wir binden Ihre Anlage an.
Wir schaffen die technischen Voraussetzungen für die Fernsteuerbarkeit und binden Ihre Anlage an unser Virtuelles Kraftwerk an.

Wir erstellen Prognosen.
Wir nutzen Wetter- und Einspeiseprognosen als Grundlage für die Vermarktung Ihrer Strommengen.

Wir vermarkten Ihren Strom.
Wir übernehmen die Vermarktung Ihrer Erzeugungsmengen an den relevanten Energiemärkten.

Wir nutzen Flexibilität.
Wir binden Batteriespeicher und flexible Anlagen in unsere Vermarktung ein und berücksichtigen ihre technischen Rahmenbedingungen.

Wir übernehmen Marktprozesse.
Wir organisieren den Marktzugang und begleiten die komplette energiewirtschaftliche Abwicklung rund um die Vermarktung.

Wir unterstützen bei regulatorischen Themen.
Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben und unterstützen bei Anforderungen wie REMIT und Redispatch 2.0.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- schnelle und unkomplizierte Einrichtung der Fernsteuerbarkeit
- transparente Preismodelle und faire Risikoverteilung statt hoher fixer Dienstleistungsentgelte
- präzise Wetter- und Einspeiseprognosen für eine optimale Vermarktung
- kostenlose Übernahme der REMIT-Meldepflichten
- Unterstützung bei allen Anforderungen des Redispatch 2.0
- bei Eigenstromversorgung: intelligente Optimierung von Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung
- bei Batterienutzung: Optimierung von Eigenverbrauchs- und Speicherkonzepten
Ihre Anlage im EEG-Marktprämienmodell
Im Rahmen der geförderten Direktvermarktung vermarkten wir den Strom Ihrer Wind- oder Photovoltaikanlage direkt an der Strombörse. Die daraus erzielten Erlöse erhalten Sie in Form des Marktwerts. Zusätzlich erhalten Sie vom Verteilnetzbetreiber die Marktprämie, die mögliche Differenzen zur EEG-Vergütung ausgleicht.
Für Anlagen ab 100 kW, die seit dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung verpflichtend. Auch Betreiber von Bestandsanlagen können von der Direktvermarktung profitieren. Die Erlöse liegen mindestens auf dem Niveau der EEG-Einspeisevergütung, bei steigenden Marktwerten sind zusätzliche Erlöse möglich.
Wissen zum Thema Direktvermarktung
Geförderte Direktvermarktung bezeichnet den direkten Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an der Strombörse im Rahmen des Marktprämienmodells. Der Handel an der Strombörse findet über einen Direktvermarkter statt. Er zahlt die Strombörsenerlöse an den Anlagenbetreiber aus.
In der geförderten Direktvermarktung setzt sich die Vergütung aus dem Marktwert, also dem aktuellen Börsenstrompreis eines Monats, und der Marktprämie zusammen. Der Marktwert wird für jede Erzeugungstechnologie separat ermittelt und unter www.netztransparenz.de veröffentlicht. Anlagenbetreiber erhalten ihn von ihrem Direktvermarkter ausgezahlt. Die Marktprämie wird vom Verteilernetzbetreiber ausgezahlt und gleicht Preisunterschiede zwischen Marktwert und der zugesicherten EEG-Vergütung (dem Anzulegenden Wert) aus. Für den Anlagenbetreiber kann in der Folge kein finanzieller Nachteil entstehen. Er erhält mindestens den Anzulegenden Wert, lediglich die Anteile von erzieltem Börsenpreis und Marktprämie variieren. Steigen die Marktwerte über den Anzulegenden Wert hinaus, können Anlagenbetreiber von den höheren Börsenstrompreisen partizipieren.
Als Anreiz zum Wechsel von der fixen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung erhalten Anlagenbetreiber zusätzlich die Managementprämie. Sie soll den Mehraufwand u.a. für im Börsenhandel verpflichtende Einspeiseprognosen und Vermarktungsrisiken abfangen. Seit dem EEG 2014 fließt die Managementprämie in die Marktprämie ein und bildet in der Abrechnung der Verteilnetzbetreiber keinen separaten Posten mehr.
Die Pflicht zur Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien gilt für Anlagen, die nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden und eine Leistung von 100 kWp oder mehr aufweisen. Ältere Bestandsanlage, welche noch die fixe Einspeisevergütung erhalten, können optional in die geförderte Direktvermarktung wechseln.
Sie wollen Ihren Strom ohne Inanspruchnahme der EEG-Förderung vermarkten? Hier erfahren Sie mehr über die Sonstige Direktvermarktung mittels Power Purchase Agreements (PPAs) bei der LEAG Energy Cubes GmbH.
Power Purchase Agreements
Technische Anbindung mit dem LEAG Link
Mit dem LEAG Link binden wir Wind- und Solaranlagen unkompliziert an unser Virtuelles Kraftwerk an. Die intelligente Steuerbox ermöglicht die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage und schafft die Grundlage für eine effiziente Vermarktung.
- hohe Kompatibilität bei der Anlagenanbindung
- gesicherte Kommunikationswege
- KI-gestützte Datenauswertung und automatische Prognosefunktionen
- flexible Erweiterungsmöglichkeiten für Speicher- und Eigenverbrauchslösungen
So einfach starten Sie
In vier Schritten in die Direktvermarktung
Anfrage & Erlösberechnung
Sie übermitteln uns die Eck- und Leistungsdaten Ihrer Anlage und erhalten ein unverbindliches Angebot.
Technische Anbindung
Wir verbinden Ihre Anlage mit unserem Leitsystem und übernehmen die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber.
Zugang zu MyCubes
Über unser Kundenportal erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Leistungsdaten Ihrer Anlage.
Vermarktung & Auszahlung
Wir vermarkten Ihre Anlage an der Strombörse und Sie erhalten monatlich die Börsenerlöse (Marktwert).
Was sind PPAs?
Power Purchase Agreements (Stromkaufvereinbarungen), kurz PPAs, sind eine Form der Sonstigen Direktvermarktung, die ohne eine gesetzliche EEG-Förderung auskommt. Die Stromlieferverträge werden zwischen zwei Partnern – meist einem Stromproduzenten und einem Stromabnehmer – geschlossen. Sie regeln alle Konditionen für den Verkauf und die Lieferung von Strom, u.a. die zu liefernde Strommenge, ausgehandelte Preise, zu bilanzierende Strommengen, Pflichten der Vertragspartner und Strafen bei Nichteinhaltung. Da es sich um bilaterale Verträge handelt, können die Konditionen individuell auf die Vertragspartner abgestimmt werden. PPAs finden vor allem Anwendung bei großen Stromverbrauchern, bei Investitionen in den Neubau sowie beim Weiterbetrieb von EE-Anlagen, bei denen die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiere Förderung über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgelaufen ist.
Unsere lukrativen Lösungen für Ihre Post-EEG-Anlage
Ob Anlagenbetreiber, Projektentwickler oder Investor, unser kompetentes Team entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine lukrative Lösung für den Weiterbetrieb.
Flexible
Preismodelle
Festpreis oder Spotmarkt: Das Vergütungsmodell wird passend zur Vermarktungsstrategie gewählt.
Individuelle
Vertragslaufzeiten
Laufzeiten und Konditionen werden auf die Anlage und die Anforderungen der Vertragspartner abgestimmt.
Herkunftsnachweise
mitvermarkten
Auf Wunsch beziehen wir auch die zugehörigen Herkunftsnachweise in die Vermarktung mit ein.
Marktgerechte
Anschlussvergütung
Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nach dem Ende der EEG-Förderung.
Warum PPAs?
- Absicherung Weiterbetrieb:
Nach Ablauf des EEG-Förderzeitraums bieten PPAs eine finanzielle Absicherung für den Weiterbetrieb bestehender Anlagen. - Aufwandsreduzierung:
Eine Teilnahme an aufwendigen Ausschreibungen für die EEG-Förderung wird aus Sicht von Anlagebetreibern vermieden, da der Strom direkt an den PPA-Partner verkauft wird und somit autark von den Förderregimen ist. - Planungssicherheit:
Individuelle Preismodelle ermöglichen zum Beispiel eine fixe Börsenpreisbindung und damit Preis- und Planungssicherheit bei der Refinanzierung von Investitionen in EE-Anlagen. - Individualität:
Durch die individuelle Vertragsgestaltung können Modalitäten/Präferenzen von Anlagebetreiber und Stromabnehmer berücksichtigt werden, zum Beispiel in der Preisgestaltung. - Positive Reputation:
Im Rahmen der physischen Lieferung von Strom kann durch den Erwerb von Herkunftsnachweisen eine regionale und nachhaltige Ausrichtung gestärkt werden.
Preismodelle im Überblick
Herkunftsnachweise inklusive
Herkunftsnachweise (kurz: HKN) sind elektronische Dokumente, die vom Umweltbundesamt ausgestellt werden und bescheinigen, dass Strom aus Erneuerbaren Energien produziert wurde. Nach dem EEG gilt das Doppelvermarktungsverbot, so dass für Strom aus Anlagen, die eine Förderung nach dem EEG erhalten, also in der geförderten Direktvermarktung sind, keine HKN ausgestellt werden dürfen. Im Falle eines PPAs erhalten Anlagenbetreiber jedoch keine Vergütung nach dem EEG, sondern vereinbaren Preiskonditionen bilateral mit einem Stromabnehmer/Direktvermarkter. Diese Voraussetzung ermöglicht es Anlagenbetreibern, den produzierten Strom inklusive der dafür ausgestellten Herkunftsnachweise zu verkaufen. Als Direktvermarkter Ihrer Wahl vermarkten wir neben Ihrem Strom selbstverständlich auch die zugehörigen Herkunftsnachweise. Gern übernehmen wir auch die Verwaltung Ihres HKN-Anlagenkontos beim Herkunftsnachweisregister (HKNR) für die Zeit, in der wir Ihr Direktvermarkter sind.
Folgende Angaben enthält ein Herkunftsnachweis:
- Kenndaten der Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung)
- die erzeugte Strommenge (MWh)
- die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat sowie das Ausstellungsdatum, das ausstellende Land und die eindeutige Kennnummer
Mehr Marktchancen durch den Batterieverbund
Die Vermarktung beginnt mit der Einbindung Ihres Speichers in unser Virtuelles Kraftwerk. Durch den Zusammenschluss vieler Speichereinheiten zu einem Batteriepool können auch kleinere Batteriespeicher an Vermarktungsmodellen teilnehmen, die für einzelne Anlagen oft nicht zugänglich wären.
Gemeinsam stellen die vernetzten Speicher die erforderlichen Leistungen bereit und schaffen so zusätzliche Marktchancen.
Wir betrachten Ihre Batterie aus der 360-Grad-Perspektive
Integration in das Virtuelle Kraftwerk
Wir binden Ihren Speicher sicher in unser Virtuelles Kraftwerk ein und schaffen die technische Grundlage für die Teilnahme an verschiedenen Energiemärkten. Auch kleinere Einheiten profitieren von den Vorteilen des Anlagenverbunds und der Besicherung über unseren Regelleistungspool.
Vermarktung von Regelenergie
Batteriespeicher eignen sich aufgrund ihrer schnellen Reaktionsfähigkeit besonders für die Bereitstellung von Regelenergie. Wir übernehmen die Vermarktung von Primär- und Sekundärregelenergie sowie die gesamte Marktkommunikation und Abwicklung
Zusätzliche Erlöse an der Strombörse
Mit unserer Multi-Market-Strategie erschließen wir zusätzliche Erlöspotenziale für Ihren Batteriespeicher am Stromgroßhandelsmarkt. Durch Real-Time-Optimierung werden Vermarktungsentscheidungen im Intraday-Handel kontinuierlich überprüft und angepasst
Intelligentes Lade- und Entlademanagement
Für den wirtschaftlichsten Betrieb Ihres Speichers entwickeln wir individuelle Strategien. Dabei berücksichtigen wir technische Restriktionen wie Zyklenzahlen und Betriebsparameter, Marktchancen sowie Anforderungen aus Eigenverbrauchs- oder Peak-Shaving-Konzepten.
Gemeinsam holen wir mehr aus Ihrem Speicher heraus – Ihre Vorteile
- zusätzliche Erlöse durch die Vermarktung von Speicherflexibilität
- Zugang zu Marktchancen auch für kleinere Speichereinheiten durch den Batterieverbund
- Teilnahme an Regelenergie- und Intraday-Märkten
- wirtschaftlich optimierte Lade- und Entladestrategien
- Integration von Eigenverbrauchs- und Peak-Shaving-Anwendungen
- transparente Betriebs- und Vermarktungsdaten
- geringerer administrativer Aufwand durch Übernahme regulatorischer Prozesse
- anlagenschonender Betrieb und verbesserte Planbarkeit von Wartungsmaßnahmen
Von der Anbindung bis zur laufenden Optimierung
So starten Sie
Analyse und Vermarktungsstrategie
Auf Grundlage der technischen und wirtschaftlichen Eigenschaften Ihres Speichers bewerten wir gemeinsam die Einsatzmöglichkeiten und entwickeln die passende Vermarktungsstrategie.
Technische Integration und Präqualifikation
Wir binden Ihren Speicher über eine gesicherte Datenverbindung an unser Virtuelles Kraftwerk an, führen das Präqualifikationsverfahren durch und schaffen die Voraussetzungen für die Teilnahme an den relevanten Energiemärkten.
Marktkommunikation und Vermarktung
Wir übernehmen die Kommunikation mit den Übertragungsnetzbetreibern, die Gebotsabgabe, die Steuerung im Abruffall sowie die fristgerechte Abrechnung der Erlöse.
Kontinuierliche Optimierung
Durch Monitoring, Einsatzsimulationen und Marktanalysen entwickeln wir Betrieb und Vermarktung Ihres Speichers kontinuierlich weiter und kombinieren wirtschaftlichen und anlagenschonenden Betrieb.
Wissen zum Thema Regelenergie
Regelenergie bezeichnet die Energie, mit welcher unvorhersehbare Leistungsschwankung im Stromnetz, die infolge volatiler Erzeugungsleistung und unregelmäßigen Verbrauchs auftreten, kurzfristig ausgeglichen werden. Bei einer nicht prognostizierten, erhöhten Stromnachfrage benötigt der Netzbetreiber positive Regelenergie von Stromerzeugern. Übersteigt die ins Netz eingespeiste Strommenge den Bedarf, liegt ein Leistungsüberschuss im Netz vor. Der Netzbetreiber benötigt in diesem Fall negative Regelenergie durch Stromabnehmer, die dem Netz kurzfristig Strom entziehen. Batteriespeicher können durch den Be- und Entladevorgang sowohl positive als auch negative Regelenergie erbringen.
Je nach Zeitfenster, in dem die Reserve zur Verfügung stehen muss, unterscheidet man in drei verschiedene Regelenergieprodukte:
- Primärregelenergie wird zur schnellen Stabilisierung des Netzes innerhalb von 30 Sekunden in voller Höhe benötigt; Einsatzdauer nach Störungsfall: 0 bis 15 Minuten.
- Sekundärregelenergie muss innerhalb von 5 Minuten in voller Höhe zur Verfügung stehen; Einsatzdauer nach Störungsfall: ab 30 Sekunden bis 15 Minuten.
- Minutenreserve wird zur Ablösung der Sekundärregelenergie eingesetzt und ist innerhalb von 15 Minuten zu erbringen. Einsatzdauer nach Störungsfall: ab 15 Minuten bis 60 Minuten.
Allein für die Bereitschaft im Bedarfsfall Regelleistung bereitzustellen, wird vom Netzbetreiber für alle drei Regelleistungsarten eine Vergütung in Form der Leistungsprämie ausgezahlt. Kommt es zu einem Abruf erhalten Speicherbetreiber deren Anlagen für die tatsächliche Erbringung von Regelenergie für die Sekundär- und Minutenreserve abgerufen werden, zusätzlich den Arbeitspreis.
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die Zeitfenster, welche sich für die Bereitstellung von Regelleistung eignen und verarbeiten diese in unserem Leitsystem. So können Sie einerseits zusätzliche Erlöse durch die Teilnahme am Regelenergiemarkt erhalten und andererseits vom ursprünglichen Zweck des Speichers, beispielsweise dem Abfangen von kostenintensiven Lastspitzen (Peak-Shaving), profitieren.
Zur Erbringung von Regelenergie und der Teilnahme an den Ausschreibungen der Übertragungsnetzbetreiber muss für Ihren Speicher ein Präqualifikationsverfahren durchlaufen werden. Dabei wird Ihre Speichereinheit nach der Art der zu erbringenden Regelleistung überprüft. Als präqualifizierter Komplettanbieter für Regelenergie übernehmen wir die gesamte Abwicklung des Verfahrens und die Kommunikation mit dem Übertragungsnetzbetreiber.