ENERGIEVERMARKTUNG FÜR ANLAGENBETREIBER

Redispatch 2.0 einfach umgesetzt

Als Betreiber von Erzeugungs- und Speicheranlagen entstehen im Redispatch 2.0 verschiedene Anforderungen an Datenbereitstellung, Marktkommunikation und Abwicklung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und übernehmen auf Wunsch zentrale Aufgaben im Redispatch-Prozess.

 

Wir übernehmen zentrale Aufgaben im Redispatch 2.0

Im Rahmen der Direktvermarktung können wir für Sie Aufgaben des Einsatzverantwortlichen (EIV) und des Betreibers der technischen Ressource (BTR) übernehmen. So bündeln wir Datenmeldungen, Steuerungsprozesse und Abrechnung rund um den Redispatch 2.0.

Übernahme der Rolle als Einsatzverantwortlicher (EIV)

  • Meldung der Stammdaten
  • Meldung Nichtbeanspruchbarkeiten 
  • Meldung marktbedingter Anpassungen (Prognosemodell)
  • Meldung von Fahrplänen (Planwertmodell)
  • Anlagensteuerung bei Aufforderungen
  • Information über Abruf an BTR

Übernahme der Rolle als Betreiber der technischen Ressource (BTR): 

  • Übermittlung der Ausfallarbeit & Übersendung an den Netzbetreiber
  • Prüfung der vom Netzbetreiber übermittelten Ausfallarbeit (Prognosemodell)
  • Meldung von Echtzeitdaten (Wirkleistung)
  • Meldung von ex Post Daten (meteorologische Daten)
  • Abrechnung Redispatch 2.0

Aktuelle Entwicklungen und Zukunftspläne im Redispatch- und Vergütungssystem

Der Redispatch 2.0 und das zukünftige Vergütungssystem entwickeln sich weiter. Wir halten Sie über die wichtigsten Änderungen und Perspektiven auf dem Laufenden.

EnWG-Novelle vom 22.12.2025

Mit der EnWG-Novelle vom 22.12.2025 reagiert der Gesetzgeber auf die Schwächen des bisherigen Redispatch-Systems. Der Aufwendungsersatz für Redispatch-Maßnahmen wird über § 14 Abs. 1b EnWG neu geregelt. Künftig erhalten Anlagenbetreiber ihre Vergütung für Redispatch-bedingte Ausfallarbeit direkt vom Netzbetreiber auf Basis des BDEW-Mischpreises.

Übergang zum Planwertmodell ab dem 01.01.2027

Ab dem 01.01.2027 erfolgt zusätzlich der Übergang zum Planwertmodell. Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber bilden hierfür geeignete Cluster, die quartalsweise angepasst werden und bis Ende 2031 Bestand haben. Die Zuordnung erfolgt durch den Netzbetreiber. Für neu in Betrieb gehende Parks entfällt ab 2027 zudem das bisherige pauschale Abrechnungsverfahren.

Redispatch-Vorbehalt

Ein weiteres Zukunftsthema ist der derzeit diskutierte Redispatch-Vorbehalt. Hintergrund sind regional unterschiedliche Netzengpässe und der weitere Netzausbaubedarf. Zur Diskussion steht unter anderem, dass Betreiber bei netzbedingten Abregelungen über einen Zeitraum von vier bis zehn Jahren keine Vergütung erhalten.

Wissen rund um den Redispatch 2.0

Anlagenbetreiber stehen vor der großen Herausforderung, die neuen Redispatch 2.0 Verpflichtungen umzusetzen. Welche Plichten damit verbunden sind und wie wir Sie dabei unterstützen können, erfahren Sie in unseren FAQs.

Fragen zum Redispatch 2.0?

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen und übernehmen vereinbarte Aufgaben im Redispatch-Prozess.

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