Zur Person

Gert Klocek ist Diplomingenieur. Er studierte Bergbau-Tagebau an der Bergakademie Freiberg. 1981 begann er seine berufliche Laufbahn als Steiger im Braunkohletagebau Cottbus-Nord. Nach dem Einsatz in verschiedenen Funktionen in Tagebauen und der Hauptverwaltung der ehemaligen LAUBAG - heute Lausitz Energie Bergbau AG - leitete er zehn Jahre den Bereich Tagebauplanung. Im Jahr 2011 übernahm er die Funktion des Leiters Bergbauplanung und ist seitdem verantwortlich für die mittel- und langfristige Tagebau- und Genehmigungsplanung für die Braunkohletagebaue der Lausitz.

Der Einstieg in den Kohleausstieg ist beschlossen. Dennoch sind noch nicht alle Voraussetzungen geschaffen. Was bedeutet das für ein neues Revierkonzept der LEAG, wie es ursprünglich für den Sommer 2020 von Unternehmensseite angekündigt wurde? Gert Klocek, Leiter Bergbauplanung, ist einer der Akteure im Unternehmen, wenn es um dieses Thema geht. Er erklärt den aktuellen Stand.

Herr Klocek, die LEAG hat im Januar in einer Pressemitteilung anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Kohleausstieg ein neues Revierkonzept für den Sommer 2020 angekündigt. Jetzt neigt sich der Sommer dem Ende zu. Wann können wir mit dem neuen LEAG-Revierkonzept rechnen?

Als Ende Januar das Bundeskabinett den Kohleausstiegsplan beschloss, sind wir von einer zügigen weiteren Gesetzgebung ausgegangen. Da waren wir zu optimistisch. Und sicherlich trägt auch die Corona-Situation dazu bei, dass sich der Zeitrahmen gestreckt hat. Anders als oftmals dargestellt, war der Kohleausstieg zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsgültig und mit allen Parametern beschlossen. Fakt ist, das erst in der letzten Sitzung vor der Sommerpause der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung verabschiedet und damit eine der Voraussetzungen für den Kohleausstieg konkretisiert haben. Derzeit liegt das Kohleausstiegsgesetz der EU-Kommission in Brüssel vor und erwartet dort die beihilferechtliche Genehmigung.

Grundlage der Planung: Die Karte zum Revierkonzept 2017, welches jetzt angepasst wird Grafik: LEAG

Aber damit steht doch der gesetzliche Rahmen?

Nicht komplett. Eine weitere unabdingbare Voraussetzung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Betreibern der Braunkohlekraftwerke, also auch mit der LEAG. Ende Juni stimmte das Kabinett der Unterzeichnung des Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrags zu. Doch bevor die Vertragsparteien unterschreiben können, muss der Bundestag dem Vertragsentwurf zustimmen. Zudem ist auch für den Vertrag eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich.

All diese Entscheidungen und Genehmigungen sind die Voraussetzung für eine Festlegung unsererseits.

Mitarbeiter, Betriebsräte und Gewerkschaft begleiteten die Entscheidungsprozesse zum Kohleausstieg mit vielen Aktionen, Foto: LEAG

Das heißt, die LEAG wartet, bis alle Eventualitäten geklärt sind mit der Vorstellung des neuen Revierkonzepts?

Selbstverständlich machen wir unsere Hausaufgaben und wissen, welche Einflüsse die jetzt zu beschließenden und zu bestätigenden Regelungen auf unsere Planung haben. Und diese Einflüsse sind erheblich – für unsere eigenen Mitarbeiter, aber auch für unser Umfeld. Deshalb befinden wir uns seit geraumer Zeit in Abstimmungen mit den Ländern und ihren Bergbehörden. Deshalb wollen wir aber auch möglichst sicher sein, dass die Rahmenbedingungen auf die wir dieses neue Revierkonzept ausrichten, auch eintreten, bevor wir uns damit an die Öffentlichkeit wenden. Dabei steht unser Revierkonzept faktisch am Ende einer Kausalkette aus Kohleausstiegsgesetz und öffentlich-rechtlichem Vertrag sowie der beihilferechtlichen Bestätigung beider durch die EU. Für letztere kennen wir leider keinen festen Termin. Nicht zuletzt müssen unsere Aufsichtsräte dem Vertrag und dem angepassten Revierkonzept ebenfalls zustimmen. Parallel gehen wir davon aus, dass die für die vom Kohleausstieg betroffenen Mitarbeiter wichtige Anpassungsgeld (APG)-Richtlinie zeitnah in Kraft tritt. Es geht hier um viel für die LEAG und alle ihre Beschäftigten.

Rekultivierung im Tagebau Nochten

Der Tagebau Nochten – hier mit Blick auf eine Rekultivierungsfläche – gehört zu den vier aktiven LEAG-Tagebauen der Lausitz. Nochtener Braunkohle wird u.a. im Kraftwerk Boxberg und der Veredlung eingesetzt.Foto: LEAG

In der Tat. Könnten Sie hier etwas konkreter werden?

Auch wenn die Abschalttermine für die einzelnen Kraftwerke stehen, müssen wir abwiegen, wie wir diese bis dahin versorgen. Zum einen muss sorgfältig abgewogen werden, wie viel Kohle dazu notwendig sein wird. Zum anderen spielen Versorgungswege, Förderbedingungen, Kohlequalitäten, die Braunkohlenpläne und damit die Rekultivierung, die Beschäftigung und natürlich auch die Entwicklung von neuen Geschäftsfeldern eine Rolle. Ein Revierkonzept ist mehr als eine simple Aufrechnung von Kohlemengen. Deshalb gehen wir mehr als sorgfältig an die Planung und Ausgestaltung heran.

Den Vertrag zur Umsiedlung Mühlrose unterzeichneten Ende März 2019 der LEAG-Bergbauvorstand Uwe Grosser, der Vorstandsvorsitzende der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) Dr. Helmar Rendez, sowie der Bürgermeister von Trebendorf Waldemar Locke und der Bürgermeister der aufnehmenden Gemeinde Schleife Reinhard Bork, Foto: LEAG

Zuletzt wurde in den Medien auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young für das Bundeswirtschaftsministerium Bezug genommen, um daraus Anpassungen der Tagebauplanung abzuleiten….

… ja, es wird viel spekuliert. Und da bleiben auch falsche Interpretationen nicht aus. Die Aufgabe dieses Gutachtens ist im veröffentlichten Text eindeutig definiert: Es geht um die Frage, welche Braunkohlefördermengen der langfristigen Unternehmensplanung der LEAG vor den Beschlüssen zum Kohleausstieg zugrunde lagen und wie sich diese Mengen durch den Ausstieg voraussichtlich verändern werden. Das Gutachten hat dabei die unternehmerischen Planungen der LEAG bestätigt, ebenso wie die im Revierkonzept 2017 vorgesehenen Abbaumengen in den Tagebauen. Allein dies war die Fragestellung, die im Hinblick auf Entschädigungsansprüche geklärt werden sollte. Das Gutachten trifft keinerlei Aussagen über die erforderlichen Anpassungen der Tagebauplanung, die der beschleunigte Kohleausstieg nach sich zieht. Hierfür spielen vielfältige Faktoren eine Rolle, die über eine rein mengenmäßige Betrachtung weit hinausgehen.

Zutiefst bedauerlich ist, dass die aktuellen Spekulationen unter anderen auf dem Rücken der Umsiedler aus Mühlrose ausgetragen werden. Die Kohlegewinnung im Teilfeld Mühlrose des Tagebaus Nochten ist weiterhin Teil der Unternehmensplanung der LEAG. Dazu haben wir uns bereits im Januar klar bekannt. Diese Kohle ist und bleibt für die Versorgung der Kraftwerke unverzichtbar. Deshalb halten wir uns auch an die im Umsiedlungsvertrag vereinbarten Maßnahmen.

 

Mehr zum Thema im Blog:

Das Lausitzer Revierkonzept – unsere Planungsgrundlage vom 26.11.2018
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Autor

Daniela Hertzer

Meine berufliche Wiege stand in Brunsbüttel, genauer im dortigen Kernkraftwerk. Von da ging es stromaufwärts über Hamburg und Berlin in die Lausitz. Seit Beginn dieses Jahrtausends arbeite ich in der Unternehmenskommunikation: erst analog, jetzt digital. Mein Antrieb ist die Neugierde und der Spaß am Ausprobieren. Und ich bin ein großer Fan der Sesamstraße. In diesem Sinne: ... 1000 tolle Sachen, die gibt es überall zu sehen, manchmal muss man fragen, um sie zu verstehen....