Seit Dienstag, 17. März, 5 Uhr, hat Vattenfall die Arbeit im Tagebauvorschnitt 1 Welzow-Süd freiwillig eingestellt.Grund ist ein am 16. März gestellter Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses durch die Landwirte GmbH Terpe-Proschim beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
Der Antrag erfolgte im Zusammenhang mit der Begründung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 12. Februar 2015. Die Beschwerde richtet sich gegen die Inanspruchnahme von mehreren Grundstücken der Landwirte GmbH Terpe-Proschim durch Vattenfall. Vattenfall hat sich freiwillig verpflichtet, den Vorschnitt 1 für zwei Wochen anzuhalten, um dem Gericht die erforderliche Zeit für die Prüfung der Rechtslage zu geben.
Die relevanten Grundstücke sind Gegenstand eines Überlassungsvertrages zwischen der Vattenfall Europe Mining AG und der Landwirte GmbH Terpe-Proschim vom Jahr 2008. In diesem Vertrag wurde eine Überlassung der Grundstücke bis zum Ende der bergbaulichen Inanspruchnahme, inklusive der Rekultivierung der Oberfläche, vereinbart. Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung bzw. einer zwischenzeitlich erfolgten einseitigen Kündigung durch die Landwirte GmbH Terpe Proschim ist strittig und derzeit gerichtsanhängig.
Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg über Inanspruchnahme seitens der Landwirte eingereicht
Trotz der noch ausstehenden Entscheidung in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung hatte die Landwirte GmbH Terpe-Proschim am 29. Dezember 2014 einen Antrag beim Verwaltungsgericht Cottbus gestellt, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg zu verpflichten, Vattenfall die weitere Inanspruchnahme dieser und weiterer Grundstücke im Vorfeld des Tagebaues Welzow-Süd zu untersagen. Mit Beschluss vom 12. Februar 2015 hat das Verwaltungsgericht Cottbus diesen Antrag im vollen Umfang abgelehnt. Dagegen richtet sich nun die Beschwerde der Landwirte GmbH Terpe-Proschim beim OVG Berlin-Brandenburg.
Vattenfall stopp freiwillig Vorschnitt 1
Am 16. März 2015 hat Vattenfall freiwillig eine Erklärung abgegeben, eines der strittigen Grundstücke bis 31. März 2015 um 5 Uhr nicht weiter durch den Tagebau Welzow-Süd in Anspruch zu nehmen. Der Vorschnitt 1 des Tagebaues Welzow-Süd ist dementsprechend am 17. März 2015 außer Betrieb genommen worden. Eine Umfahrung der strittigen Grundstücke ist wegen ihrer zentralen Lage nicht möglich. Vom Anhalten des Vorschnittbetriebes sind 30 Mitarbeiter des Tagebaues Welzow-Süd direkt betroffen, die ihre Arbeit nicht weiter ausüben können. Inwieweit diese Mitarbeiter vorübergehend an anderen Arbeitsorten eingesetzt werden können, wird geprüft. Der für den Zeitraum bis Ende März berechnete Förderausfall beträgt etwa 1.000.000 Kubikmeter Abraum. Die Kohleförderung ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht beeinträchtigt.
Gütliche Einigung angestrebt, Unternehmen hofft auf Entscheidung Ende März
Vattenfall hofft, dass bis zum 31. März 2015 eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vorliegt und damit ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Schäden für den Tagebaubetrieb entstehen und weitere Auswirkungen auf die Mitarbeiter des Tagebaues Welzow-Süd vermieden werden können.
Vattenfall strebt nach wie vor eine gütliche Einigung mit der Landwirte GmbH Terpe-Proschim an.
Dieser Beitrag ist zuerst im Vattenfall Blog erschienen.