Am heutigen Freitag, 27. März 2015, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, die Beschwerde der Landwirte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus zurückzuweisen. Der Landwirtschaftsbetrieb hatte in beiden Instanzen erwirken wollen, dass dem Bergbautreibenden durch das Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die weitere Nutzung, insbesondere das Abgraben von Flächen, untersagt würde, welche im Eigentum der Landwirte GmbH Terpe-Proschim stehen.
Die Grundstücke waren laut Überlassungsvertrag aus dem Jahr 2008 an Vattenfall zur Nutzung bis zum Ende der bergbaulichen Inanspruchnahme, inklusive Rekultivierung der Oberfläche, übergeben worden. Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung beziehungsweise einer zwischenzeitlich erfolgten einseitigen Kündigung durch die Landwirte GmbH Terpe-Proschim ist strittig und derzeit beim Oberlandesgericht Brandenburg gerichtsanhängig.
Bagger nehmen wieder Betrieb auf
Nach dreizehntägiger Pause nimmt der Vorschnitt 1 im Tagebau Welzow-Süd am Montag, 30. März, um 6 Uhr seine Arbeit wieder auf. Vattenfall hatte zwei Wochen zuvor entschieden, den Vorschnittbagger vorübergehend anzuhalten, um dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Zeit für die sachliche Beurteilung einer Beschwerde der Landwirte GmbH Terpe-Proschim zu geben, deren Gegenstand ein strittiges Nutzungsrecht für Grundstücke im Tagebauvorfeld von Welzow-Süd ist.
Die Kohleförderung in Welzow-Süd war durch den zeitweiligen Stillstand des Vorschnitts 1 nicht beeinträchtigt.