LEAG startet PPAs zur Vermarktung ausgeförderter EEG-Anlagen

18.05.2020

Harald Altmann und sein Team betreuen das virtuelle Kraftwerksangebot der LEAG, die energy cubes, Foto: LEAG

Ende 2020 laufen die ersten Vergütungsansprüche für Strom aus Wind- und PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) planmäßig aus. Die Betreiber stehen damit vor der Frage, wie es mit ihren Anlagen weitergeht. Für diese so genannten Ü20-Anlagen bietet die LEAG ab sofort Power Purchase Agreements (PPAs) an. Im Rahmen dieser Stromlieferverträge zahlt die LEAG dem Anlagenbetreiber eine Vergütung für den in seinen Anlagen erzeugten Strom. Dafür wurde eigens ein neues Preismodell entwickelt. Es kombiniert den wirtschaftlich abgesicherten Weiterbetrieb für Wind- und große PV-Anlagen mit zusätzlichen Erlösmöglichkeiten. Darüber sprachen wir mit Harald Altmann, verantwortlich für den Bereich Innovative Energielösungen bei der LEAG.

Überall in Deutschland fallen allein in den nächsten fünf Jahren etwa 16.000 Megawatt Windkapazität an Land aus der EEG-Vergütung, Foto: LEAG

PPAs für Erneuerbare Energien

Deutschland will den Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent erhöhen. PPAs (Power Purchase Agrements) können maßgeblich zur Erreichung dieses ambitionierten Ziels beitragen. Neben dem etablierten Fördermechanismus des EEG bieten sie ein weiteres Instrument der Finanzierung und Vermarktung, sowohl für Neu- aber insbesondere auch für Altanlagen. International sind PPAs überwiegend für Windenergie- und PV-Anlagen in Ländern wie Spanien und den USA sowie Skandinavien vollständig etabliert. Im Vergleich dazu steht Deutschland noch am Anfang der Entwicklung. Die LEAG verfolgt das Ziel, in diesem Bereich an Profil und Erfahrung zu gewinnen.

Herr Altmann, warum sollten Betreiber von Ü20-Anlagen auf Sie zukommen?

Eine Vielzahl dieser Anlagen ist auch nach Ablauf der EEG-Vergütung in einem technisch einwandfreien Zustand, so dass sie voll funktionsfähig weiterbetrieben werden können. Deshalb haben wir zahlreiche Gespräche mit Anlagenbetreibern über die wirtschaftlichen Bedingungen für eine Anschlussvermarktung geführt. Herausgekommen ist ein Preismodell für PPAs, das mit zwei einfachen Komponenten mehr wirtschaftliche Sicherheit für den Weiterbetrieb bietet.

Wir zahlen dem Betreiber zunächst eine feste Vergütung in Abhängigkeit des Anlagenzustands. Das bietet ihm den Vorteil, seine laufenden Kosten wie Pacht, Wartung und Instandhaltung sicher kalkulieren zu können. Zusätzlich erhält er eine variable Vergütung, die aus der Vermarktung des erzeugten Stroms resultiert.

Unser Angebot für Ü20-Anlagen unterscheidet sich damit maßgeblich von den sogenannten Festpreismodellen mit einer konstanten Vergütung je eingespeister Kilowattstunde. Das bieten wir natürlich auch an, hat aber für den Betreiber den Nachteil einer weniger planbaren Erlösstruktur. Mit unserem Vergütungsmodell kann der Betreiber auch bei Vertragsabschluss in der jetzigen Niedrigpreisphase von zukünftig steigenden Preisen am Strommarkt profitieren. Mit dieser Flexibilität bei der Vertragsgestaltung können wir besser auf die jeweiligen Bedürfnisse der Anlagenbetreiber eingehen.

Je nach Höhe des vereinbarten fixen Anteils fällt die variable Beteiligung des Partners an den Spotmarkterlösen aus, Grafik: LEAG

20 Jahre EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, trat am 01.04.2000 in Kraft und wurde seither mehrmals novelliert. Es regelt die vorrangige Einspeisung von erneuerbarem Strom ins Netz und garantiert den Anlagenbetreibern dafür eine festgelegte Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Die ersten Verträge nach dem EEG laufen demnach 2020 aus. Somit stellt sich für EEG-Pioniere bereits heute – und zunehmend in den nächsten Jahren – die Frage nach Weiterbetrieb, Stilllegung oder Repowering ihrer Anlagen. Beim Repowering besteht die Herausforderung, dass neue Genehmigungen nach aktuellen Richtlinien nicht überall die Erneuerung der Anlagen erlauben.

Wie funktioniert das praktisch?

Die Folgevermarktung der Ü20-Anlagen erfolgt in unseren Virtuellen Kraftwerken, den LEAG energy cubes. Hier verfügen wir bereits über etablierte Prozesse aus der Direktvermarktung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zu unserem Leistungskatalog gehört die Optimierung der Instandhaltungstermine gemeinsam mit dem Betreiber. Darüber hinaus sind die Anbindung der Fernsteuerung und die Überwachung der Anlagen enthalten. Zudem kümmern wir uns um die zukünftige Abwicklung der Redispatch 2.0 Prozesse mit dem Netzbetreiber. Die Vermarktung erfolgt über ein Handelsteam, das rund um die Uhr verfügbar ist.

Was hat die LEAG davon, PPAs für Erneuerbare Energien abzuschließen?

Wir wollen die Energiewende aktiv mitgestalten und sehen in PPAs großes Potential. Unsere bestehenden Angebote zur Direktvermarktung sowie zu Einsatz und Vermarktung von Batteriespeichern werden durch PPAs gezielt und sinnvoll ergänzt. Parallel dazu erweitern wir als LEAG unser Serviceportfolio im Bereich der Erneuerbaren Energien um die technische Betriebsführung, Diagnostik und Instandsetzungsleistungen an Generatoren und Getrieben und bieten darüber hinaus auch einen Rotorblattservice an. Unsere Partner können somit alles aus einer Hand bekommen, um die größtmögliche Flexibilisierung und Optimierung ihrer Kostenstruktur zu erreichen.

Mehr im Blog zum Thema Energy Cubes

LEAG energy cubes – die Virtuellen Kraftwerke mit erweitertem Service

Weitere Infos zum Energy Cube-Angebot finden Sie in unserem Flyer.

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Autor

Ariane Geisler

Ich bin ein Lausitzer Gewächs: hier geboren, gehegt und gepflegt. Dann fürs Studium der Fachrichtung Medien vorübergehend "umgetopft". Beruflich habe ich in der Unternehmenskommunikation Wurzeln geschlagen. Mein Habitat bei der LEAG: Die externe Kommunikation im Print- und Digitalbereich. Was mir dabei am besten gefällt: Die Vielfalt der Menschen, Themen und Geschichten. Reichlich Nährboden für Einblicke, Schulterblicke, Seitenblicke.