Kreislaufwirtschaft – Ressourcen und Recycling

Um schonend und intelligent mit den begrenzten Ressourcen umzugehen, die uns zur Verfügung stehen, ist ein modernes Recycling ebenso unerlässlich wie die umwelt- und bedarfsgerechte Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen.

Bereits vorhandene Strukturen, Personalkompetenzen und Synergien bei den LEAG-Unternehmen können sinnvoll und zukunftsorientiert genutzt werden, um entsprechende Kapazitäten in der Lausitz zu sichern.

Aus Abfall werden Rohstoffe

Beim Rückbau, dem Umbau oder der Sanierung von Bauwerken fällt Bauschutt wie Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik an, aber auch Boden und Steine, Schotter und Baggergut. Aus diesen Abfällen kann durch Aufbereitung eine spezifische Palette nachhaltiger, mineralischer Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) und Granulate gewonnen werden. 

Sie werden verwendet als:

  • Sekundär-Rohstoff für den Straßenbau,
  • bei zahlreichen Erdbauanwendungen (z. B. in Bauwerkshinterfüllungen, Lärmschutzwällen),
  • im Garten und Landschaftsbau und
  • vor allem als Gesteinskörnungen für die Herstellung von Beton (Betonwerksteine, Beton für nicht konstruktive wie konstruktive Bauteile).

Die bautechnischen Eigenschaften von Recycling-Baustoffen sind im Vergleich zu Baustoffen aus Primär-Rohstoffen völlig gleichwertig. Durch Qualitätssicherungsmaßnahmen wird die Umweltverträglichkeit bzw. Schadstofffreiheit ständig kontrolliert.

Das Lausitzer Sekundär-Rohstoff-Zentrum

Das Lausitzer Sekundär-Rohstoff-Zentrum (SRZ) ist am Standort der Tagesanlagen Jänschwalde geplant. Als eigenständiger Entsorgungsfachbetrieb innerhalb der LEAG-Gruppe liegt der Fokus auf dem Stoffstrom mineralischer Abfälle (Bauschutt). Aus Rückbau-/Abbruchmaterialien sollen effizient und qualitätsgerecht Sekundär-Rohstoffe zur Verwendung als zertifizierte Recycling-Baustoffe gewonnen und vermarktet werden. Nicht recycelbare Materialien, auch aus weiteren Stoffströmen wie Aschen und Schlacken thermischer Kraftwerke, sind zur Aufbereitung für die Deponierung vorgesehen.

Durch die eigene Entsorgungsplanung der Lausitz Energie Bergbau AG werden die öffentlich-rechtlichen Entsorger nicht mit mineralischen Abfällen belastet, die beim Rückbau von dem Bergbau dienenden Anlagen der LEAG-Gruppe anfallen. Das sichert die Entsorgungssicherheit im südlichen Brandenburg und reduziert Transporte. Außerdem werden am Standort der Tagesanlagen des Tagebaus Jänschwalde so bereits vorhandene Hallen, Straßen, Schienenanlagen und Mediennetze sinnvoll weiter genutzt.

Das SRZ Lausitz auf einen Blick

  • Zielstellung: Aufbau eines Entsorgungsfachbetriebs für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Herstellen vermarktungsfähiger Produkte/RC-Baustoffe
  • Abfallherkunft: Lausitz Energie Bergbau AG & Dritte 
  • Kapazität: 400.000 m³/Jahr (entspricht ca. 635.000 t/Jahr)
  • Abfallarten: Schwerpunkt mineralische Abfälle, zudem Aschen/Schlacke (bis DK II), keine haushaltsähnlichen Gewerbe-/Siedlungsabfälle
  • Standort: Teilbereich der Tagesanlagen Jänschwalde, Eigentum der Lausitz Energie Bergbau AG (auf Gebiet Stadt Cottbus), Nachnutzung Infrastruktur 
  • Transport: über Straße und Schiene

 

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz):

  • Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
  • Schwerpunkte: Anlagentechnik, Stoffmengen, Bauantrag

Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Schwerpunkte: Staub-/Staubinhalts-/Emissions-/Immissionsprognose, Schallimmissionsprognose, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Betriebsaufnahme ab 2024 geplant


Neue Deponie "Jänschwalde II West"

Die Deponie auf einen Blick

  • Zielstellung: Beseitigung nicht wiederverwertbarer bzw. nicht recycelbarer Materialien und Reststoffe
  • Abfallherkunft: Lausitz Energie Bergbau AG & Dritte 
  • Gesamtfläche: ca. 16 Hektar (Deponierungsfläche) mit 2,3 Mio. m3 Einbauvolumen
  • Abfallarten: Abfälle der Zuordnung Deponieklassen (DK) I und II
  • Standort: Nachbarschaft Aschedeponie Jänschwalde II (Standort ist bereits ein Deponiestandort)
    • Eigentum Lausitz Energie Bergbau AG (auf Gebiet Gemeinde Forst)
    • Nachnutzung Infrastruktur
  • Transport: über Straße und Schiene

 

Genehmigungsverfahren:

Abfallrechtliche Planfeststellung nach DepV (Deponie-Verordnung), 
Deponieklasse (DK) I/II 

  • Beteiligung der Behörden, anerkannter Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  • Schwerpunkte: Maßnahmen der Bau- und Ablagerungsphase (Basisabdichtung, Sickerwasserbehandlung, Kontroll-/Überwachungsmaßnahmen)
  • Abgleich des regionalen Bedarfs an Deponiekapazitäten (Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme)

Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Schwerpunkte: Staub-/Staubinhalts-Emissions-/Immissionsprognose, Schallimmissionsprognose, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, hydrologische und hydrogeologische Gutachten

Betriebsaufnahme ab 2024 geplant


Schutz vor Umwelteinwirkungen

Industrieanlagen wie das geplante Sekundär-Rohstoff-Zentrum und die Deponie dürfen nur betrieben werden, sofern sie eine Genehmigung seitens der zuständigen Behörde erhalten. Diese erhalten sie nur, sofern nachgewiesen werden kann, dass aus der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervortreten. Bestandteil dieser Prüfung sind beispielsweise Umweltaspekte wie Lärm, Geruch und Staub.