Kreislaufwirtschaft – Ressourcen und Recycling
Um schonend und intelligent mit den begrenzten Ressourcen umzugehen, die uns zur Verfügung stehen, ist ein modernes Recycling ebenso unerlässlich wie die umwelt- und bedarfsgerechte Verwertung bzw. Entsorgung von Reststoffen.
Bereits vorhandene Strukturen, Personalkompetenzen und Synergien bei den LEAG-Unternehmen können sinnvoll und zukunftsorientiert genutzt werden, um entsprechende Kapazitäten in der Lausitz zu sichern.
Aus Abfall werden Rohstoffe
Beim Rückbau, dem Umbau oder der Sanierung von Bauwerken fällt Bauschutt wie Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik an, aber auch Boden und Steine, Schotter und Baggergut. Aus diesen Abfällen kann durch Aufbereitung eine spezifische Palette nachhaltiger, mineralischer Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) und Granulate gewonnen werden.
Sie werden verwendet als:
- Sekundär-Rohstoff für den Straßenbau,
- bei zahlreichen Erdbauanwendungen (z. B. in Bauwerkshinterfüllungen, Lärmschutzwällen),
- im Garten und Landschaftsbau und
- vor allem als Gesteinskörnungen für die Herstellung von Beton (Betonwerksteine, Beton für nicht konstruktive wie konstruktive Bauteile).
Die bautechnischen Eigenschaften von Recycling-Baustoffen sind im Vergleich zu Baustoffen aus Primär-Rohstoffen völlig gleichwertig. Durch Qualitätssicherungsmaßnahmen wird die Umweltverträglichkeit bzw. Schadstofffreiheit ständig kontrolliert.
Das Lausitzer Sekundär-Rohstoff-Zentrum
Das Lausitzer Sekundär-Rohstoff-Zentrum (SRZ) ist am Standort der Tagesanlagen Jänschwalde geplant. Als eigenständiger Entsorgungsfachbetrieb innerhalb der LEAG-Gruppe liegt der Fokus auf dem Stoffstrom mineralischer Abfälle (Bauschutt). Aus Rückbau-/Abbruchmaterialien sollen effizient und qualitätsgerecht Sekundär-Rohstoffe zur Verwendung als zertifizierte Recycling-Baustoffe gewonnen und vermarktet werden. Nicht recycelbare Materialien, auch aus weiteren Stoffströmen wie Aschen und Schlacken thermischer Kraftwerke, sind zur Aufbereitung für die Deponierung vorgesehen.
Durch die eigene Entsorgungsplanung der Lausitz Energie Bergbau AG werden die öffentlich-rechtlichen Entsorger nicht mit mineralischen Abfällen belastet, die beim Rückbau von dem Bergbau dienenden Anlagen der LEAG-Gruppe anfallen. Das sichert die Entsorgungssicherheit im südlichen Brandenburg und reduziert Transporte. Außerdem werden am Standort der Tagesanlagen des Tagebaus Jänschwalde so bereits vorhandene Hallen, Straßen, Schienenanlagen und Mediennetze sinnvoll weiter genutzt.
Das SRZ Lausitz auf einen Blick
- Zielstellung: Aufbau eines Entsorgungsfachbetriebs für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Herstellen vermarktungsfähiger Produkte/RC-Baustoffe
- Abfallherkunft: Lausitz Energie Bergbau AG & Dritte
- Kapazität: 400.000 m³/Jahr (entspricht ca. 635.000 t/Jahr)
- Abfallarten: Schwerpunkt mineralische Abfälle, zudem Aschen/Schlacke (bis DK II), keine haushaltsähnlichen Gewerbe-/Siedlungsabfälle
- Standort: Teilbereich der Tagesanlagen Jänschwalde, Eigentum der Lausitz Energie Bergbau AG (auf Gebiet Stadt Cottbus), Nachnutzung Infrastruktur
- Transport: über Straße und Schiene
Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz):
- Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
- Schwerpunkte: Anlagentechnik, Stoffmengen, Bauantrag
Umweltverträglichkeitsprüfung
- Schwerpunkte: Staub-/Staubinhalts-/Emissions-/Immissionsprognose, Schallimmissionsprognose, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Betriebsaufnahme ab 2024 geplant
Neue Deponie "Jänschwalde II West"
Die Deponie auf einen Blick
- Zielstellung: Beseitigung nicht wiederverwertbarer bzw. nicht recycelbarer Materialien und Reststoffe
- Abfallherkunft: Lausitz Energie Bergbau AG & Dritte
- Gesamtfläche: ca. 16 Hektar (Deponierungsfläche) mit 2,3 Mio. m3 Einbauvolumen
- Abfallarten: Abfälle der Zuordnung Deponieklassen (DK) I und II
- Standort: Nachbarschaft Aschedeponie Jänschwalde II (Standort ist bereits ein Deponiestandort)
- Eigentum Lausitz Energie Bergbau AG (auf Gebiet Gemeinde Forst)
- Nachnutzung Infrastruktur
- Transport: über Straße und Schiene
Genehmigungsverfahren:
Abfallrechtliche Planfeststellung nach DepV (Deponie-Verordnung),
Deponieklasse (DK) I/II
- Beteiligung der Behörden, anerkannter Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
- Schwerpunkte: Maßnahmen der Bau- und Ablagerungsphase (Basisabdichtung, Sickerwasserbehandlung, Kontroll-/Überwachungsmaßnahmen)
- Abgleich des regionalen Bedarfs an Deponiekapazitäten (Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme)
Umweltverträglichkeitsprüfung
- Schwerpunkte: Staub-/Staubinhalts-Emissions-/Immissionsprognose, Schallimmissionsprognose, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, hydrologische und hydrogeologische Gutachten
Betriebsaufnahme ab 2024 geplant
Schutz vor Umwelteinwirkungen
Industrieanlagen wie das geplante Sekundär-Rohstoff-Zentrum und die Deponie dürfen nur betrieben werden, sofern sie eine Genehmigung seitens der zuständigen Behörde erhalten. Diese erhalten sie nur, sofern nachgewiesen werden kann, dass aus der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervortreten. Bestandteil dieser Prüfung sind beispielsweise Umweltaspekte wie Lärm, Geruch und Staub.
Als Grundlage für die Bewertung der Auswirkungen wird eine Immissionsprognose gem. TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) erstellt. Zur Bewertung werden in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt die nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Wohnbebauung) herangezogen. Die jeweils gültigen Immissionsrichtwerte müssen eingehalten werden. Ist das durch die bisherige Planung nicht möglich, werden (zusätzliche) Minderungsmaßnahmen vorgesehen.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen soll so weit wie möglich reduziert werden. Daher wird angestrebt, mindestens 50 Prozent des Transportaufkommens für das Sekundär-Rohstoff-Zentrum auf die Schiene zu verlagern. Zudem sollen Fahrzeuge nach dem Antransport sogleich Abtransporte übernehmen, um Leerfahrten zu vermeiden. Für den Abtransport von Reststoffen zu der geplanten Deponie können Betriebsstraßen genutzt werden.
Die hauptsächlich mineralischen Abfälle, die angenommen werden, enthalten nur äußerst geringe Mengen organischen Materials. Deshalb sind weder erhebliche Geruchsbelästigungen zu erwarten, noch ist mit dem Auftritt von Ungeziefer zu rechnen.
Bei stark staubenden Abfällen oder Aufbereitungsverfahren werden Minderungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umgesetzt. Dazu zählen unter anderem Stützwände, die Nutzung bestehender Hallen, regelmäßige Reinigung befestigter Verkehrsflächen, Einhausung und Kapselung und ggf. Absaugung bei erhöhter Staubentwicklung sowie Befeuchtung bei starker Trockenheit. Auch hier wird im Genehmigungsverfahren eine entsprechende Immissionsprognose erstellt. Dies gilt auch für das Genehmigungsverfahren zur Deponie. Hier werden bei erhöhter Staubentwicklung ebenfalls Befeuchtungsmaßnahmen ergriffen.
Für das Sekundär-Rohstoff-Zentrum ist ein Entwässerungskonzept vorgesehen, das sich mit Fassung, Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser befasst. Zudem soll das Grundwasser regelmäßig untersucht werden, wenn mit dem Wiederanstieg ein entsprechender Pegel erreicht ist.
Geordnete Deponien werden so geplant, genehmigt und errichtet, dass das Grundwasser den Abfallkörper nie erreicht. Die geplante Deponie wird oberirdisch und somit auch oberhalb grundwasserführender Schichten entstehen. Bei Bau und Abdichtung wird zudem verhindert, dass Deponiesickerwasser in den Boden gelangt. Trotzdem wird das Grundwasser sicherheitshalber ständig überprüft, um Risiken auszuschließen.