30.05.2018
Lärm im Tagebau

Tagebaue fallen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) unter „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“. Deshalb sind die dort verankerten Lärm-Grenzwerte für Tagebaue lediglich als Richtwerte anzusehen. Sie betragen für die Orte um die Tagebaue in der Regel für den Tag 60 dB und nachts 45 dB.

Das Betreiben eines Tagesbaues erfordert eine bergrechtliche Genehmigung beim jeweilig zuständigen Landesbergamt in Brandenburg bzw. in Sachsen. Mit Einreichung des Genehmigungsantrages erfolgt eine prognostische Betrachtung der zukünftig zu erwartenden Lärmsituation.

Ist ein höherer Lärmpegel als die oben genannten Richtwerte unumgänglich, muss das betreffende Unternehmen besondere Auflagen erfüllen. So müssen die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

In den Genehmigungen für die LEAG-Tagebaue ist eine halbjährliche Überprüfung der angezeigten Lärmwerte festgelegt. Dieser Forderung wird die LEAG durch das Betreiben von Lärmüberwachungsmessnetzen gerecht.

Ein Tagebau macht – wie jeder andere Produktionsbetrieb auch – Lärm. Großgeräte arbeiten, Transportbänder laufen, Züge rollen. Wie laut er sein darf, regeln das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die bergrechtlichen Haupt- und Sonderbetriebspläne. Was die LEAG tut, um Gesetze und Genehmigungen einzuhalten, habe ich mir mit Jens Höhna und Sebastian Höhne aus dem Bereich Umweltschutz/Genehmigungen am Tagebau Jänschwalde angesehen. 

Wir sind unterwegs zum Aussichtspunkt im äußersten Westen des Tagebaus. Nicht wegen der schönen Aussicht, sondern weil im Moment genau hier der Abstand zwischen dem arbeitenden Tagebau und den ersten Wohnhäusern von Jänschwalde-Ost nur 600 Meter beträgt. Kommt der Wind aus Richtung Ost, trägt er die Geräusche der Großgeräte direkt in den Ort.

„Ungefähr 600 mögliche Quellen für Lärm gibt es in einem Tagebau“, weiß Jens Höhna. Um den Lärm zu reduzieren und die Beeinträchtigungen für die Einwohner in den Nachbargemeinden auf ein Mindestmaß zu reduzieren, setzt die LEAG ein umfangreiches Paket an technischen, planerischen und organisatorischen Maßnahmen um. Vieles – wie die Anlage von Schutzbepflanzungen – passiert bereits lange, bevor sich der Tagebau einer Ortslage nähert. 10 bis 15 Jahre, erzählt mir Jens Höhna, dauert es, bis solche Pflanzungen, wie wir sie links der Straße sehen, so gewachsen sind und wirklich Lärm absorbieren können. Nadel- und Laubbäume werden gemischt gepflanzt. Nur so entstehen unterschiedliche Höhen und Dichten.

Einfacher ist es, wenn ein entsprechender Bewuchs bereits vorhanden ist und nur gepflegt beziehungsweise ergänzt werden muss. Weitere wesentliche Standbeine des Immissionsschutzes sind organisatorische Anpassungen, beispielsweise, während der Nachtschicht akustische Signale durch optische zu ersetzen, oder technische Maßnahmen wie, die Antriebe der Großgeräte einzuhausen.

Erfolgreiche Forschung

Tausende Tragrollen wie diese an der Absetzer-Strossenbandanalge gibt es in den LEAG-Tagebauen. Ein Großteil ist lärmgemindert,  Foto: LEAG

Eine der Forderungen des BImSchG ist, dass die Produktionsanlagen mit relevanten Lärmquellen dem Stand der Technik entsprechen müssen, wenn die gesetzlichen Richtwerte beim Anwohner überschritten werden. Für solche Anforderungen kooperiert die LEAG zum Beispiel mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU). Ein erfolgreiches gemeinsames Projekt ist der Tragrollenprüfstand. Mit seiner Hilfe konnte die LEAG Tragrollen für Bandanlagen konzipieren, die erheblich leiser sind als ihre technischen Vorgänger. Unterstützt wurde sie dabei von Tragrollenherstellern. Wenn man bedenkt, dass Tausende Tragrollen in den LEAG-Tagebauen ihren Dienst tun, ist klar, wie wirksam diese Kooperation ist. „Wir haben“, erzählt mir Jens Höhna, „in den vergangenen 10 Jahren den Lärm durch Tragrollen um 10 dB gesenkt und damit den Stand der Technik in Bezug auf lärmarme Tragrollen weiterentwickelt.“ Solche großen Fortschritte im gleichen Tempo dürfe man in der Zukunft jedoch nicht erwarten. „Auf einem bestimmten, hohen Niveau sind weitere Verbesserungen kaum möglich.“ 

Diese Wand hat zunächst vor den Geräuschen der Kohleverladung geschützt, jetzt hält sie den Lärm einer neu entstehenden Straße ab, Foto: LEAG

Weil der Tagebau sich bewegt, sind bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände nur eine Zeit lang notwendig. Selten erfahren sie eine Nachnutzung, so wie die, die die Bewohner von Grötsch vor den Geräuschen der ehemaligen Kohleverladung schützte. Künftig hält sie hier den Lärm einer neu entstehenden Straße ab, erfahre ich von Jens Höhna.

Kurz darauf kommen wir an einer zweiten, noch höheren Lärmschutzwand vorbei. Bis zu 170 Meter entfernt von der Wohnbebauung war hier im Jahr 2017 noch der Absetzer aktiv. Heute sind Arbeiter der Agrargenossenschaft Groß Gastrose dabei, Rasen zu säen. Den Absetzer sehe ich gerade noch am Horizont.  

Regelmäßige Lärm-Messung

Sebastian Höhne misst den Geräuschpegel am Tagebaurand in Jänschwalde, Foto: LEAG

Ankunft am Aussichtspunkt. Unten in der Grube ist heute fast alles in Bewegung, was möglich ist: die Abraumförderbrücke schüttet Abraum, ein Eimerkettenbagger tief unten baggert die Kohle, auf der Hauptarbeitsebene sorgt der Brückenbagger für die Ausbaggerung des Strossenendbereiches und auf der Trennebene zum Vorschnitt arbeitet der Schaufelradbagger.

Sebastian Höhne stellt die Messtechnik auf, richtet das Mikrofon aus und beginnt die Messung. Eine technologische Messung nennen die Experten dies. Sie dient in der Regel der Suche von möglichen Emissionsquellen. Die verpflichtenden Messungen, die regelmäßig einmal im Halbjahr durchgeführt werden müssen, erfolgen durch ein externes Messbüro ausschließlich nachts in den Wohnorten. Der Aufwand für diese Messungen ist enorm, denn, um an den zurzeit 48 Lärmmesspunkten im Lausitzer Revier regelkonform zu messen, müssen Meteorologie und Betriebsbedingungen den Messanforderungen entsprechen.

Heute zeigt das Messgerät hier am Tagebaurand einen Pegel innerhalb des vorgegebenen Richtwertes (siehe Kastentext) an. Auch ich nehme  die gleichmäßigen Geräusche nicht als Lärm wahr. Im Ort, bei den ersten Wohnhäusern wird es noch weniger sein, vermutet Sebastian Höhne. Aber er räumt auch ein, dass jeder Mensch Lärm anders empfindet.

Angebote für Anwohner

Diese Einhausung der Antriebsstation an der Bandanlage im Vorschnitt ist eine der modernsten und effektivsten. Mit ihr konnte der Geräuschpegel um 20dB gesenkt werden, Foto: LEAG

Eines der wichtigsten Umweltziele der LEAG für ihre Tagebaue ist die Einhaltung der genehmigten Lärmhöchstwerte. Wenn zu erwarten ist, dass sich in einem Ort die Tagebaugeräusche erhöhen werden – das wird zum Beispiel in Trebendorf der Fall sein, wenn sich der Tagebau Nochten bis auf 200 Meter dem Ort nähert –  informiert das Unternehmen die Bürger darüber. Dafür werden unter anderen die so genannten Arbeitsgemeinschaften Immissionsschutz genutzt, die es in den Anrainergemeinden gibt, und die sich regelmäßig einmal im Quartal treffen. Bürgernähe ist dem Umweltschutzverantwortlichen wichtig. Dabei geht es nicht nur um trockene Informationen: In Jänschwalde zum Beispiel konnten Einwohner an einer Tagebaubefahrung teilnehmen. Auch das Angebot, einen Gutachter nachts auf einer Messtour zu begleiten, wurde von den Bürgern bereits angenommen.

Höhna ist überzeugt, dass es den Menschen wichtig ist, mit ihren Fragen und Problemen ernst genommen zu werden. In den Gesprächen, die er führt, bevor der Tagebau sich Ortschaften nähert, sagt er deshalb klipp und klar: „Es wird hier lauter werden.“

Zum Ende unserer Tour fahren wir noch hinein nach Jänschwalde-Ost. Vom Tagebau hört man hier heute am Tage nichts. Dafür sorgen die Verkehrsgeräusche von der B 97, die zwischen Tagebau und Ort verläuft. 

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Autor

Elvira Minack

Nachdem ich über 30 Jahre als Pressesprecherin und verantwortliche Redakteurin in Ostbrandenburg und in Franken gearbeitet habe, kam ich 2009 ins Unternehmen. Seit dem Herbst 2017 arbeite ich in der externen Kommunikation. 

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